Altersvorsorge - Kapitalaufbau mit Rürup-Rente

27.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:52 Uhr

Altersvorsorge über eine Rürup-Rente erfordert grundsätzlich keine lange Ansparphase. Auch noch ein Jahr vor der Rente profitieren Verbraucher von den Steuervorteilen.

Selbstständige, die es in frühen Jahren verpasst haben, etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, können mit einer Rürup-Rente auch kurzfristig noch Kapital aufbauen. In manchen Fällen sogar durch eine höhere Einmalzahlung direkt vor dem geplanten Rentenbeginn. Das lohnt sich durch die steuerliche Förderung in der Ansparphase durchaus.

Steuerbonus in der Ansparphase

Für das Jahr 2017 sind 84 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 23.362 Euro steuerlich absetzbar (Ehepaare 46.724 Euro). "In den kommenden Jahren dürfen jährlich zusätzlich weitere zwei Prozentpunkte abgesetzt werden", sagt die Münchner Steuerberaterin Erika Wacher. 2018 also 86 Prozent, 2019 bereits 88 Prozent, bis Versicherungsnehmer ab 2025 die gesamten Beiträge als Sonderausgaben geltend machen können. Der jährliche Anstieg der steuerlichen Begünstigung gilt hier natürlich auch für laufende Verträge.

Verbraucher profitieren von den Steuerkriterien

"Einen Teil der gewährten Steuervorteile holt sich der Staat allerdings in der Rentenphase wieder zurück", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Ab dem Jahr 2040 wird die Rürup-Rente voll besteuert, bis 2020 steigt hier der Anteil pro Jahr um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt an. 2018 wären beispielsweise 76 Prozent der Rürup-Rente zu versteuern. Dieser Aspekt könnte gerade für rentennahe Jahrgänge interessant sein. Sprich: Verbraucher dürfen 2017 von ihrer Beitragszahlung 84 Prozent von der Steuer absetzen, müssen ab 2018 aber nur 76 Prozent ihrer Rente versteuern.

Tipp: Aktuell können Versicherte in der Ansparphase ihre Beiträge deutlich stärker von der Steuer absetzen, als sie ihre Renteneinnahmen später versteuern müssen. Zudem dürften sie im Alter auch einen geringeren Steuersatz haben, als während Ihrer aktiven Berufstätigkeit.

Wichtiges zur Rentenbesteuerung
In der Auszahlungsphase müssen Verbraucher als Rürup-Rentner genauso wie Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung auf ihre Rente Steuern bezahlen. Hier gilt folgendes Prinzip: Abhängig von dem Jahr, in dem ihnen die Rente zum ersten Mal ausgezahlt wird, wird der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente festgelegt. Wer 2018 erstmalig die Rürup-Rente bezieht, muss laut Steuertabelle 76 Prozent der Brutto-Rente versteuern. Wer 2020 erstmalig Rürup-Rente bekommt, muss bereits dauerhaft 80 Prozent der Brutto-Rente versteuern. Ab dem Jahr 2040 werden auf 100 Prozent der Rürup-Rente Steuern fällig.

Neben der klassischen Rürup-Rentenversicherung gewinnen in Minizins-Zeiten Fondspolicen aufgrund besserer Renditechancen zunehmend an Attraktivität. "Ein genauer Marktvergleich vor einer Vertragsunterzeichnung ist jedoch grundsätzlich anzuraten", sagt Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. Nach Berechnungen per Anfang Juni 2017 können Sparer später im Ruhestand bei richtiger Wahl eines Rürup-Rentenversicherungsvertrags - mit Beitragsgarantien - deutlich mehr Rente rausholen, wie ein Modell-Check bei vier Prozent Wertentwicklung aufzeigt.

Weitere Vertragskriterien waren eine volldynamische Rentenauszahlung sowie für die Hinterbliebenen ein Todesfallschutz mit Guthabenerstattung in der Ansparzeit und zehn Jahre Rentengarantiezeit beim Rentenbezug. Hier würden 45-Jährige, die bis zum Alter von 65 Jahren 300 Euro monatlich einzahlen, bei Canada Life (Tarif Generation Basic Plus) oder der Alten Leipziger (AL Fonds Basis) in der volldynamischen Auszahlungsvariante rund 1.200 Euro mehr jährliche Rente herausbekommen als bei teuren Anbietern.

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