Altersvorsorge - Flexibilität bei Rürup nutzen

28.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:24 Uhr

Seit 2017 kann man bei der Rürup-Rente einen noch größeren Teil der Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Achten Sie vor einer Vertragsunterzeichnung auf einen flexiblen Vertrag.

Für Selbstständige ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, Altersvorsorge und Steuersparmodell zugleich. Steuerlich abzugsfähig als Sonderausgaben sind in diesem Jahr 84 Prozent (Vorjahr 82 Prozent) bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro (Vorjahr 22.766 Euro). Damit können Sie in diesem Jahr bis zu 19.624 Euro für Vorsorgeaufwendungen geltend machen - als Verheiratete sogar 39.248 Euro.

Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um weitere zwei Prozentpunkte an. Ab diesem Zeitpunkt sind dauerhaft 100 Prozent absetzbar. Um diese hohen Steuervorteile optimal und dauerhaft nutzen zu können, benötigen Sie als Selbstständiger jedoch auch konstant gute Einnahmen. "Werden Verluste eingefahren und fällt keine Einkommensteuer an, gehen die Rürup-Begünstigungen ins Leere", sagt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie bei eventuellen finanziellen Engpässen die Beiträge möglichst kostenfrei aussetzen können.

Da viele Freiberufler und Selbstständige häufig ein unregelmäßiges und vor allem unterschiedlich hohes Einkommen haben, kann diese Gruppe besonders von entsprechenden Vertragsmodalitäten profitieren.

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie in einen Rürup-Vertrag gleichbleibende Prämien einzahlen müssen, auch Sonderzahlungen sind erlaubt. Wählen Sie daher nur einen Rürup-Vertrag, der tatsächlich flexible Sonderzahlungen und Änderungen der Einzahlungsraten bietet.

Sie haben so die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Einzahlungen - je nach Geschäftsverlauf - selbst zu bestimmen. So können Sie mit kleineren Beträgen beginnen und wenn es Ihr Budget erlaubt, jederzeit durch zusätzliche Einmalzahlungen aufstocken, um so weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.

Flexibler Rentenbeginn mit Rürup
Eine Rürup-Rente sieht bei Vertragsende als einzige Auszahlungsoption eine lebenslange Rente vor, die Ihnen frühestens ab dem 62. Lebensjahr gezahlt wird (bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, nicht vor dem 60. Lebensjahr). Jeder Anbieter muss Ihnen eine lebenslange Rente garantieren. So sind regelmäßige Renteneinkünfte im Alter stets gesichert.
Auch beim Rentenbeginn sind Sie relativ entscheidungsfrei. Bei vielen Rürup-Verträgen können Sie den Beginn der Renten-Auszahlungen individuell wählen und zwar - je nach Anbieter - zwischen dem 62. und 80. Lebensjahr. Erkundigen Sie sich bei Vertragswahl auch nach diesen Kriterien.

Besser Vorsorgen ohne Mühe: Mit dem Altersvorsorge-Vergleich behalten Sie den Überblick und finden schnell und einfach günstige Anbieter." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>[ASCII]