Adventszeit - Smartphone im Glühwein - was nun?

07.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:57 Uhr

Das Smartphone darf auch am Weihnachtsmarkt nicht fehlen. Doch wer zahlt, wenn das Mobiltelefon im Glühwein landet?

Wer selbst sein eigenes Smartphone im Glühwein oder Punsch versenkt, hat meist das Nachsehen. Weder Haftpflicht- noch Hausratversicherung kommen in einem solchen Fall auf. Auch wenn mitversicherte Familienmitglieder patzen, gibt es kein Geld aus der Haftpflichtversicherung, denn: "Für Schäden innerhalb der Familie, die über eine gemeinsame Familien-Haftpflicht-Versicherung geschützt ist, kommt der Versicherer nicht auf", sagt Bianca Boss, Pressesprecherin vom Bund der Versicherten (BDV).

Da die kleinen Taschencomputer immer teurer werden, gibt es inzwischen spezielle Handy-Versicherungen. Der BDV stuft diese Policen allerdings eher kritisch ein: "Wichtig ist es, existentielle Risiken abzusichern", so Boss. Eine Handy-Versicherung gehört daher eher zum nachrangigen Versicherungsschutz, da sie keinen existentiellen Lebensbereich absichert und ein Schaden in der Regel nicht in den finanziellen Ruin führt.

Sind alle wichtigen Bereiche geschützt, könne man eine solche Police aber abschließen, so Boss. Wichtig sei dabei jedoch, genau auf die Bedingungen zu achten. Meist gibt es viele Ausnahmen, bei denen der Versicherer im Schadensfall nicht leistet.
Fällt Ihnen das Smartphone einer anderen Person in den Punsch, mit der Sie kein Versicherungsverhältnis teilen, sollte die Haftpflichtversicherung leisten.

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