Leipzig
Abschiebung erlaubt

21.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:27 Uhr

Leipzig (AFP) Zwei islamistische Gefährder dürfen grundsätzlich nach Tunesien und in die Türkei abgeschoben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Einer der beiden Männer ist der terrorverdächtige Haikel S., den die hessischen Behörden nach Tunesien abschieben wollen.

Im zweiten Fall ordnete das NRW-Innenministerium die Abschiebung eines Manns in die Türkei an. Praktisch werden die beiden aber nicht sofort abgeschoben, weil das Gericht Bedingungen stellte. So müsse im Fall des Tunesiers die Regierung in Tunis zusichern, dass ihm im Fall einer lebenslangen Strafe die Möglichkeit gewährt werde, die Haftdauer zu überprüfen.