Berlin
Wohnen soll bezahlbar bleiben

SPD setzt in Koalitionsrunde Mietpreisbremse durch – die wichtigsten Fakten zum neuen Gesetz

25.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:36 Uhr

Berlin (DK) Grünes Licht für die Mietpreisbremse: Beim Koalitionsgipfel hat die Union im Streit über die letzten Details eingelenkt. Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bleiben unverändert. „Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel“, so Maas gestern. Hintergründe zur Mietpreisbremse:

 

- Wie funktioniert die Mietpreisbremse? „Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen“, heißt es im Gesetzesentwurf der Koalition. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird normalerweise anhand des jeweiligen Mietspiegels festgestellt. Ein Beispiel: Für eine Wohnung X in attraktiver Lage wurden bisher 5,50 Euro Miete je Quadratmeter fällig. Im selben Stadtviertel können bei Wiedervermietungen Preise von bis zu neun Euro erzielt werden. Dabei liegt die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel bei sechs Euro. Folglich darf bei Neuvermietung der Wohnung höchstens 6,60 Euro pro Quadratmeter verlangt werden.

 

- Welche Ausnahmen gelten bei der Mietpreisbremse? Die Regelung bleibt auf Wiedervermietungen von Wohnungen in bestehenden Häusern beschränkt. Neubauten und gerade grundsanierte Wohnungen werden ausgenommen. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse lediglich bei Erstvermietungen von Neubauwohnungen nicht zur Anwendung kommen. Stichtag für die Regelung war der 1. Oktober 2014 und damit das Datum der Entscheidung des Kabinetts: Seitdem bleiben Wohnungen und Häuser, die erstmals genutzt und vermietet werden, von der Mietpreisbremse befreit – auch wenn das Gesetz erst in einigen Monaten in Kraft tritt.

 

- Was gilt bei Modernisierungen unmittelbar vor dem Einzug? Bei sogenannten „umfassenden Modernisierungen“ soll die Mietpreisbremse nicht zur Anwendung kommen. Nach Angaben des Justizministeriums geht es dabei um Fälle, bei denen „die Investition etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands“ erreicht. Kosten für weniger aufwendige Modernisierungen vor Wiedervermietungen können auch in Zukunft auf die Miete aufgeschlagen werden – jährlich bis zu elf Prozent der Investitionssumme.

 

- Soll die Mietpreisbremse überall wirken? Die Mietpreisbremse kommt nur auf besonders angespannten Wohnungsmärkten zur Anwendung. Diese sollen nicht vom Bund, sondern von den Ländern per Rechtsverordnung ausgewiesen werden.

 

- Wie kommen Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu ihrem Recht? Mieter können, wenn sie vorher einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse gerügt haben, zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Diese Regelung gilt auch rückwirkend bis zu einem Jahr. Bei unangemessen hohen Mietforderungen können Geldbußen fällig werden. Bei „Mietwucher“ drohen bis zu zehn Jahre Haft.

- Was ändert sich bei den Maklergebühren? Es gilt das „Bestellerprinzip“. Das heißt: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Hintergrund: In besonders beliebten Großstadtlagen hat sich die Praxis eingebürgert, dass Vermieter bei einer großen Zahl von Bewerbern einen Makler einschalten und die Kosten dafür dem späteren Mieter auferlegen. Wer sich nicht einverstanden erklärt, kommt oft nicht zum Zuge.

 

- Wie beurteilen Kritiker die Mietpreisbremse? Die Immobilienwirtschaft läuft Sturm gegen die Pläne der Bundesregierung. „Bauen ist besser als regulieren, denn über ein größeres Angebot können Mieten nachhaltig bezahlbar werden“, so Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses. Die Mietpreisbremse bekämpfe die Ursachen für hohe Mieten nicht. Die Grünen kritisieren dagegen, die Mietpreisbremse sei so löchrig wie ein Schweizer Käse. Viele Mieter müssten noch lange auf einen effektiven Schutz warten, so Parteichefin Simone Peter.

 

- Wie haben sich die Mieten in den letzten Jahren entwickelt? Wohnen ist in den letzten Jahren deutlich teurer geworden. Seit 1995 sind die Kaltmieten in Deutschland im Schnitt um 23,5 Prozent gestiegen. Nach Angaben des Justizministeriums lag der Unterschied zwischen bisherigen Mieten und den Preisen bei Wiedervermietungen zuletzt etwa in Münster bei 30 Prozent, in Hamburg und München bei 25 Prozent und in Berlin bei 19 Prozent. Aus Universitätsstädten wie Regensburg oder Freiburg werden Mietsteigerungen von bis zu 33 Prozent gemeldet.