Berlin
Innenministerium für schnellere Abschiebungen

Gesetzentwurf sieht kürzere Fristen vor – Albanien, Kosovo und Montenegro sollen sichere Herkunftsstaaten werden

16.09.2015 | Stand 02.12.2020, 20:48 Uhr

Berlin (DK) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will Asylverfahren deutlich beschleunigen. „Künftig darf nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern.“, heißt es in einem vorläufigen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.

Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder werde von sechs auf drei Monate reduziert. Die Pläne werden derzeit noch zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt und sollen noch in diesem Monat vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Zur Beschleunigung von Asylverfahren will die Bundesregierung mit Albanien, Kosovo und Montenegro weitere Balkan-Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklären. Dies verbessere die Möglichkeit, „aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten in kürzerer Zeit zu bearbeiten“. Die Verfahren sollen laut Entwurf auch beschleunigt werden, indem Asylbewerber „bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben“.

Die bisherigen Barleistungen für Asylbewerber während des Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung sollen „soweit wie möglich durch gleichwertige Sachleistungen“ ersetzt werden. Vorauszahlungen sollen auf höchstens einen Monat begrenzt werden: „Damit wird eventuellen Anreizen, aus sachfremden Gründen einen Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz zu stellen, entgegengewirkt.“ Die Bundesregierung will außerdem „zeitlich befristete Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards“ ermöglichen und so den Bau von Flüchtlingsunterkünften erleichtern. Laut Entwurf soll der Impfschutz für Asylbewerber verbessert werden, „um die Gesundheit aller Menschen in unserem Land zu schützen“. Der Andrang habe dazu geführt, dass in den Unterkünften „eine ausreichende medizinische Versorgung durch Ärzte“ nicht mehr sichergestellt werden könne. Daher sollen für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen „auf Asyl- und Schutzsuchende zurückgegriffen werden, die über eine ärztliche Ausbildung verfügen“. Dazu will die Bundesregierung befristet „eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde“ einführen.