Berlin
Eklatante Fehler der Ermittler

Bericht legt nahe, dass der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt womöglich hätte verhindert werden können

12.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Berlin (DK) "Unprofessionell", "mangelhaft", "unzureichend", "fehlerhaft" - so heißt es auf den 72 Seiten immer wieder. Der Abschlussbericht des früheren Bundesanwaltes Bruno Jost lässt kaum Zweifel daran, dass vor allem Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft eklatante Fehler gemacht haben und der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz womöglich verhindert hätte werden können.

Aber auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg muss sich Kritik gefallen lassen. Lücken bei der Observation, fehlende Kooperation der Sicherheitsbehörden und andere haarsträubende Versäumnisse hat Jost in seiner vom Berliner Senat in Auftrag gegebenen Analyse aufgedeckt und kommt zu dem Ergebnis, dass es "mit hoher Wahrscheinlichkeit" vor dem Attentat möglich gewesen wäre, Anis Amri in Haft zu nehmen. Doch hätten Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nicht korrekt gemacht.

Am 19. Dezember des vergangenen Jahres war der Islamist mit einem gestohlenen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gerast, hatte 12 Menschen getötet und fast 100 verletzt. Manche Opfer werden noch immer in Kliniken behandelt.

Glaubt man Sonderermittler Jost, der im April seine Arbeit aufgenommen hatte, haben sich die Ermittler im Fall Amri verhalten, als handele es sich um "einen Eierdieb" und nicht um einen Terrorverdächtigen. "Alle Observationen beschränken sich auf die Wochentage Montag bis Freitag", heißt es in dem Bericht, und dies selbst in den Wochen, in denen Amri auf Rang eins der Liste der Berliner Gefährder gestanden habe. "An Wochenenden und Feiertagen fanden keine Observationen statt", so das Ergebnis der Untersuchung. Auch nachts habe keine Überwachung stattgefunden. Auch wenn die Hinweise auf Amris islamistische Aktivitäten und die von ihm ausgehende mögliche Gefährdung womöglich nicht für eine Festnahme ausgereicht hätten, so habe doch die Möglichkeit bestanden, ihn wegen Drogenhandels und gefälschter Ausweisdokumente hinter Gitter zu bringen, so Ex-Bundesanwalt Jost. Gegen ihn hätten 14 Strafverfahren vorgelegen, vor allem wegen Rauschgifthandels und Schwarzfahrens.

Zwar habe das Landeskriminalamt Berlin Amri neun Monate vor der Tat vorübergehend festgehalten und sein Handy beschlagnahmt. Allerdings seien die Daten nicht ausgewertet worden, so die Kritik des Sonderermittlers. Doch es kam offenbar noch schlimmer: Bei einer Festnahme Amris Ende Juli 2016 von der Bundespolizei in Friedrichshafen beim Ausreiseversuch in die Schweiz hätten die Ermittler "fast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann", so das vernichtende Urteil des früheren Bundesrichters. Oberflächliche Vernehmung, keine Sicherung des Handys und kein Kontakt zur Kripo in Berlin und NRW, die Amri im Visier gehabt hatten. Auch dort habe es eine "realistische Chance" gegeben, ihn dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen.

Fehler, Versäumnisse, Pannen - Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), fordert, dass sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestags mit dem Fall Amri beschäftigen soll. Schließlich habe es vor dem Attentat nicht nur in der Hauptstadt, sondern länderübergreifend Fehler bei den Sicherheitsbehörden gegeben.

 

So etwas darf sich nie wiederholen

Berlin (DK) Stephan Harbarth (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, fordert Konsequenzen aus dem Untersuchungsbericht.

Herr Harbarth, Sonderermittler Jost wirft den Behörden im Fall Amri in seinem Abschlussbericht eklatante Fehler vor. Wie lässt sich solches Versagen erklären?

Stephan Harbarth: Anhand des Berichtes lässt sich im Kleinen studieren, was auch bereits die Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen und im Bund gezeigt haben: Letztlich hat sich keine Stelle verantwortlich gefühlt. So unterblieb vor allem eine Bündelung der zahlreichen Strafverfahren gegen Anis Amri, und die Chance, diesen Gefährder frühzeitig festzusetzen, wurde vertan. So etwas darf sich nie wiederholen.

Observierung von Terrorverdächtigen nur für kurze Zeit und nicht an Sonn- und Feiertagen – ist das ein singuläres Fehlverhalten in Berlin oder angesichts von Personalmangel die Regel?

Harbarth: Dass Amri von der Berliner Polizei nur in der „Kernarbeitszeit“ observiert worden sein soll, ist haarsträubend und wäre ein unglaublicher Vorgang. Mir ist bislang kein zweiter solcher Fall untergekommen.

Welche Konsequenzen müssen jetzt gezogen werden?

Harbarth: Die innere Sicherheit ist zunächst Aufgabe der Länder, und daran möchte ich im Grundsatz auch nicht rütteln. Der Fall Anis Amri hat jedoch in meinen Augen deutlich gemacht, dass unser Föderalismus bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus schnell an Grenzen gelangt. Wir brauchen deshalb bei den Gefährdern eine stärkere Steuerungskompetenz des Bundes, konkret beim Bundeskriminalamt und beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Beide Ämter müssen wir auch weiter personell stärken.

Die Fragen stellte Andreas Herholz.