Berlin
Drohen der Kanzlerin juristische Konsequenzen?

AfD will nach Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Flüchtlingskrise beantragen

18.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:28 Uhr

Berlin (AFP) Die Alternative für Deutschland will nach ihrem wahrscheinlichen Einzug in den Bundestag "als Erstes" die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beantragen.

Spitzenkandidat Alexander Gauland sagte dazu gestern in Berlin, es sei dringend notwendig, im Bundestag die politischen Hintergründe zur Flüchtlingskrise aufzuarbeiten, um dann "zu einem klaren juristischen Ergebnis zu kommen". Der AfD-Politiker fügte weiter hinzu: "Dazu wollen wir ja in den Bundestag."

Die AfD hatte wiederholt gefordert, es müsse gegen Angela Merkel juristisch vorgegangen werden. Bereits im Oktober des Jahres 2015 hatte der Parteivorstand im Zuge der Flüchtlingskrise erfolglos Strafanzeige gegen die Kanzlerin und CDU-Chefin erstattet. Co-Spitzenkandidatin Alice Weidel sagte zudem, die AfD werde im Wahlkampf-Schlussspurt "natürlich die Frage der inneren Sicherheit" in den Mittelpunkt stellen, die als Folge der Flüchtlingspolitik "erodiert" sei.

Bei ihrer letzten Pressekonferenz vor dem Wahltag bekräftigten die beiden Spitzenkandidaten gestern die Forderungen der AfD zu den Themen Islam und innere Sicherheit. Gauland warnte vor einer "zunehmenden Islamisierung Deutschlands", die die kulturelle Identität und den inneren Frieden des Landes bedrohe.

Der AfD-Spitzenkandidat wandte sich außerdem gegen den laut gewordenen Vorwurf, dass die Partei mit ihren Forderungen wie dem Verbot von Minaretten die Religionsfreiheit in Deutschland einschränke. Muslime, die ihre Religion in Deutschland "privat leben", dürften dies natürlich tun. "Es gilt die Religionsfreiheit im Grundgesetz", sagte Gauland.

Die AfD liegt in den Umfragen kurz vor der Wahl zwischen zehn und zwölf Prozent. Der Einzug ins Parlament scheint der Partei sicher. Aber: Ein Untersuchungsausschuss kann im Bundestag gemäß der derzeit geltenden Regelungen in der Geschäftsordnung nur von mindestens 20 Prozent der Abgeordneten durchgesetzt werden.