Schnelle Abhilfe schaffen

Kommentar

18.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:28 Uhr

Das Thema gehört unbedingt in das Hundert-Tage-Programm der nächsten Bundesregierung. Und auch die Länder sollten es endlich weit oben auf ihre Agenda setzen. Ausnahmezustand in der Justiz, Land unter bei den Verwaltungsgerichten.

Und obwohl sich dieser Notstand abgezeichnet hat, fehlt es an einer entschlossenen Reaktion.

Noch einmal ist die Zahl der Klagen gegen Asylbescheide dramatisch angestiegen. Jetzt, da inzwischen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Arbeit deutlich verbessert hat, wächst die Zahl der Asylbewerber, die den Rechtsweg einschlagen und gegen ihre Ablehnung klagen. Die Folge: Die Verwaltungsgerichte sind überlastet, kommen mit den Entscheidungen über die Verfahren kaum noch hinterher.

Seit 2015 hat sich die Zahl der Fälle beinahe vervierfacht. Es ist ein Ansturm, auf den die Justiz hierzulande nicht vorbereitet ist. Von "Wir schaffen das" kann dort in den Amtsstuben und Verhandlungssälen keine Rede sein. Es darf nicht sein, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit nahezu zum Erliegen kommt. Es ist höchste Zeit, dass hier die Länder reagieren und Personal aus anderen Bereichen vorübergehend herbeiziehen, um schnelle Abhilfe zu schaffen.

Das hat einen einfachen Grund: Die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht müssen besser angewendet werden, etwa die Sprungrevision, sodass nicht jeder einzelne gleiche Fall erst durch alle Instanzen laufen muss, sondern auf schnellem Wege zum Bundesverwaltungsgericht geht und abschließend entschieden wird. Der Ausnahmezustand bei den Verwaltungsgerichten muss schnell beendet werden, sonst schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat.