Karlsruhe zieht Grenzen

Kommentar

14.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:13 Uhr

Eine 77 Quadratmeter große Wohnung allein für eine Person - nicht nur in den teuren Ballungszentren mag manch ein Mieter angesichts der hohen Preise davon nur träumen. Ein Jobcenter wollte einer Hartz-IV-Empfängerin nun nicht mehr die vollen Kosten für eine Wohnung dieser Größe erstatten.

Die Frau aus Baden-Württemberg sah sich in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt und klagte. Nur ein Fall von vielen, die die Sozialgerichte beschäftigen. Wie viel Wohnung und Miete sind angemessen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II? Muss der Staat in jedem Fall voll für den Wohnraum aufkommen? Er muss nicht! Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine rote Linie gezogen und klargestellt, dass es keinen Anspruch auf unbegrenzte Erstattung gibt. Eine solche Überversorgung würde den Staat überfordern.