Jetzt nicht drängen lassen

Kommentar

21.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:37 Uhr

4,5 Prozent Zinsen sind in Zeiten wie diesen für viele Sparer ein Traum. Bausparen machte das bisher möglich. Viele haben ihre Verträge zur langfristigen Sparanlage umfunktioniert, weil so günstige Renditen, und das auch noch ohne Risiko, anderswo nicht zu haben sind.

Das ist nicht verwerflich, sondern legitim und schlicht clever.

Doch macht der Bundesgerichtshof diesen Sparern nun einen Strich durch die Rechnung. Für die Betroffenen ist das bitter, wenn sie darauf ihre Finanzplanungen ausgerichtet haben. Hatten die Bausparanbieter doch eine flexible Anlageform versprochen, als diese Verträge einst abgeschlossen worden sind.

Nun - unter dem Eindruck der aktuellen, mittlerweile schon seit Jahren währenden und durchaus kritisch zu sehenden Niedrigzinsphase - wird plötzlich die Geschäftsgrundlage geändert. Die Karlsruher Richter kommen den Anbietern damit sehr weit entgegen. Zu weit, wie Verbraucherschützer zu Recht argumentieren. Hunderttausende Kunden, die Vertrauensschutz geltend gemacht hatten, haben das Nachsehen.

Das Urteil hat nicht nur Signalwirkung für viele weitere Fälle, die zuletzt beim Bundesgerichtshof anhängig waren. Das Bausparen in seiner bisherigen Form wird damit zum Auslaufmodell, jedenfalls solange die Zinsen niedrig bleiben. Günstige Kredite gibt es schließlich derzeit wie Sand am Meer. Und die Zinsen, die heute bei Neuverträgen in der Ansparphase gezahlt werden, sind kaum mehr attraktiv.

Immerhin lässt der Bundesgerichtshof eine gewisse Frist. Gekündigt werden kann erst, wenn zehn Jahre verstrichen sind, nachdem der jeweilige Vertrag zuteilungsreif geworden ist. Bis dahin sollten die Kunden unbedingt allen noch so energischen Versuchen der Anbieter widerstehen und sich nicht zum vorzeitigen Verzicht drängen lassen.