Indirekte Enteignung?

Kommentar

22.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:47 Uhr

Noch eine Galgenfrist für Diesel-Fahrer? Das Bundesverwaltungsgericht hat sich vertagt und deutlich gemacht, dass der Streit um die Fahrverbote für Diesel womöglich beim Europäischen Gerichtshof landet. Schließlich spielt das Europarecht hier angesichts der von der EU festgelegten Grenzwerte eine wichtige Rolle.

Also Fahrverbote ja oder nein? Diesel-Besitzer sollen für die Manipulationen der Autoindustrie büßen. Werden die Selbstzünder aus dem Verkehr gezogen, wäre dies ein Verstoß gegen das Verfassungsrecht, der schließlich in Karlsruhe landen würde. Der Vorwurf der indirekten Enteignung ist nicht aus der Luft gegriffen und nicht wenige würden beruflich eingeschränkt, in ihrer Existenz bedroht. Wo bleibt eigentlich die Umsetzung der Ergebnisse der Diesel-Gipfelei? Da lässt die Verteilung von Fördermitteln für Kommunen weiter auf sich warten, hier scheitert es an zu viel Bürokratie. Und wie kann sich die Autoindustrie so lässig aus der Verantwortung stehlen? Die Bundesregierung muss handeln und mit den Städten mehr für die Luftverbesserung tun. Das Diesel-Sterben hat längst begonnen, die Industrie in Richtung saubere Motoren umgesteuert. Doch wird es Jahre dauern, bis dies wirkt.