Fragwürdige Bewertungen

Kommentar

20.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:47 Uhr

Es ist ein wegweisendes Urteil, das der Bundesgerichtshof gestern gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda gefällt hat. Der Eintrag einer Dermatologin - er war ohne ihr Zutun auf der Seite aufgeführt - muss gelöscht werden.

Die Ärztin hatte sich dagegen gewehrt, weil neben ihrem kostenlosen Profil Werbung für andere Mediziner eingeblendet worden war. Wer also zahlt, wird bevorzugt. Das darf nicht sein - denn das verzerrt nicht nur den Wettbewerb, das grenzt schon an Erpressung.

Generell ist die Bewertung von Ärzten im Internet eine mehr als fragwürdige Sache. Selbstverständlich mag ein Mediziner auch mal daneben liegen. Aber wer verfügt schon über die Kompetenz, ein medizinisches Urteil in Frage zu stellen - es sei denn er ist selber Arzt? Natürlich ist es ärgerlich, wenn man lange im Wartezimmer sitzt oder der Arzt wenig Zeit hat. Nur: Handelt es sich deshalb um einen schlechten Mediziner? Manch ein Patient mag von einem Arzt Dinge hören, die er nicht so gerne hört: weniger Süßes essen, mehr Sport treiben. Es wäre wohl kaum empfehlenswert, würden Ärzte den Patienten nach dem Mund reden, um eine gute Bewertung zu bekommen.

Positive Bewertungen im Internet sind inzwischen bares Geld wert. Nur stellt sich die Frage nach ihrer Aussagekraft. Immer wieder gibt es Berichte über gekaufte Bewertungen oder über Firmen, die Schreiber von Negativ-Bewertungen dazu bewegen wollen, diese zurückzunehmen.

Und noch ein Problem gibt es: die Einseitigkeit. Zwar kann der Patient den Arzt bewerten - umgekehrt geht das aber nicht. Obwohl sicherlich auch einige Patienten alles andere als einfach sind. Der Mediziner ist schließlich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.