Zum Ermittlungsverfahren gegen VW-Chef Müller: Was sind Ad-hoc-Mitteilungen

17.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:07 Uhr

Frankfurt/Berlin (dpa) Wenn sich bei einem Unternehmen auf einmal milliardenschwere Risiken auftun, kann das den Aktienkurs dieser Firma empfindlich beeinflussen. Damit einzelne Anleger nicht benachteiligt werden und erst verspätet auf einen möglichen Kurseinbruch reagieren können, hat der Gesetzgeber Regeln für die Veröffentlichung solch wichtiger Informationen erlassen: die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht.

Damit soll sichergestellt werden, dass alle Beteiligten im Wertpapiergeschäft unverzüglich den gleichen Informationsstand haben und nicht Investoren gegenüber Insidern das Nachsehen haben.

„Eine unverzügliche Veröffentlichungspflicht ergibt sich bei börsennotierten Unternehmen etwa für konkrete Informationen über bis dahin nicht öffentlich bekannte Umstände, die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen“, schreibt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu ihren Ermittlungen gegen VW-Chef Matthias Müller.

Geregelt ist das im Detail im Wertpapierhandelgesetz (WpHG) sowie in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), die allerdings 2016 von einer EU-Richtlinie abgelöst wurde. In der Praxis ist es aber immer wieder umstritten, welche Informationen genau eine Ad-hoc-Mitteilung erfordern - und vor allem auch wann die Veröffentlichung zu erfolgen hat.