Google ignoriert Widerspruch

20.09.2010 | Stand 03.12.2020, 3:40 Uhr
Google is watching you. −Foto: Foto: Johannes Hauser

Pfaffenhofen/Hamburg (DK) Nur Makulatur sollen – jedenfalls nach Rechtsauffassung von Google – die Widersprüche von Städten und Gemeinden gegen das umstrittene Street View sein. Fast zeitgleich mit dem „Google-Gipfel“ in Berlin erhielten jetzt die Stadt Pfaffenhofen und die Gemeinde Reichertshausen ein entsprechendes Schreiben der Google Germany GmbH.

Die Stadt Pfaffenhofen und die Gemeinde im südlichen Landkreis hatten, wie viele andere auch, Widerspruch gegen die Aufnahme einiger ihrer Liegenschaften in den Onlinedienst Street View eingelegt. Vor allem sensible Bereiche wie Kindertagesstätten und Schulen sollen nach der Forderung zahlreicher Kommunen im Internet unsichtbar bleiben. Doch hier will Google – im Gegensatz zu den Einsprüchen von Privatpersonen, bei denen sich der Internetdienstleister aufgrund des zunehmenden öffentlichen Drucks schließlich verhandlungs- und kompromissbereit zeigte – nicht mit sich reden lassen. „Derartige Widersprüche werden von Google nicht berücksichtigt“, heißt es in dem Schreiben aus der Hamburger Zentrale.

Die Google-Geschäftsführung vertritt die Rechtsposition, dass ein Widerspruchsrecht lediglich für „natürliche Personen“ (Privatpersonen), nicht aber für „juristische Personen und Personenmehrheiten“ wie zum Beispiel Kommunen, aber auch Vereine, Gesellschaften und Gruppen besteht. Deren Gebäude und Grundstücke fielen nicht in den Schutzbereich des Datenschutzrechts. Aus diesem Grund will der Onlinedienstleister auf die Aufnahme kommunaler Gebäude und Einrichtungen in Street View nicht verzichten.

Es bleibe nur zu hoffen, dass kriminelle Elemente von den sich künftig dank Google im Internet bietenden Möglichkeiten keinen Gebrauch machen „und nicht schon ihre Einbruchswerkzeuge bereitlegen“, kommentierte Bürgermeister Reinhard Heinrich das Schreiben in der jüngsten Sitzung des Reichertshausener Gemeinderates. Der Gemeinde bleibe wohl keine andere Möglichkeit, als die Auskunft von Google zu akzeptieren.

Der Pfaffenhofener Stadtjurist Florian Erdle hält die Rechtsauffassung des Internetdienstleisters dagegen zumindest für zweifelhaft. So lange nur die „nackten Gebäude“ aufgenommen würden, könne man sicher so argumentieren wie Google, aber: „In dem Moment, wo nur ein Kind zu sehen ist, sieht die Sache anders aus“, meint Erdle. Dann greife sehr wohl das Datenschutzrecht. Wie die Stadt nun weiter verfahren werde, so der Jurist, darüber müsse erst noch beraten werden.

Dem Landkreis Pfaffenhofen, der ebenfalls für verschiedene Liegenschaften wie vor allem die Schulen Widerspruch eingelegt hat, ist bislang noch kein Schreiben von Google ins Haus geflattert. Man muss aber kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Antwort nicht anders ausfallen wird wie in Reichertshausen und Pfaffenhofen. Deshalb nahm der amtierende Landrat Anton Westner kein Blatt vor den Mund: „Das ist unverschämt.“

Es könne nicht angehen, dass hier ein spitzfindiger Unterschied zwischen juristischen und natürlichen Personen gemacht werde. Westner kündigte bereits an, der Landkreis werde sich das nicht gefallen lassen. Sobald das Schreiben von Google eingetroffen sei, werde man entsprechende Schritte einleiten.