Vorratsdatenspeicherung: Hoffen auf Karlsruhe

26.02.2010 | Stand 03.12.2020, 4:13 Uhr

Ingolstadt/Karlsruhe (DK) Es ist eine Entscheidung von historischer Dimension: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung verkünden, gegen die 35 000 Bürger geklagt haben.

Nie zuvor hatte es so viele Kläger gegen ein einziges Gesetz gegeben. Selbst die Kritiker gegen die umstrittene Volkszählung in den 80er Jahren brachten nur 1300 zusammen. Den Gegnern erleichterte diesmal das Internet die Arbeit: Über www.vorratsdatenspeicherung.de des gleichnamigen Arbeitskreises organisierten Kritiker und Datenschützer ihren Widerstand. Die Gruppe blickt dennoch mit gemischten Gefühlen nach Karlsruhe: "Wir haben die Hoffnung, dass das Gericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärt", sagt Sprecher Florian Altherr. Sicher sei das aber nicht: Möglicherweise schränke das Gericht nur den staatlichen Zugriff auf die Daten ein.

Nach dem umstrittenen Gesetz werden Verbindungsdaten von Telefon-, Handy- und Internetnutzung sowie die jeweiligen Standorte für sechs Monate gespeichert. Staatliche Ermittler dürfen sie zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Verbrechensverfolgung auswerten.

Die Kläger – unter ihnen auch der Verleger des DONAUKURIER, Georg Schäff – gehen viel weiter: Sie befürchten einen Dammbruch bei den Einschränkungen der Bürgerrechte. Die Vorratsdatenspeicherung sei der Einstieg in einen umfassenden Überwachungsstaat, sagt Schäff. Aus Protest gegen die bevorstehende Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung war die DONAUKURIER-Ausgabe vom 3./4. November 2007 mit einer geschwärzten Titelseite erschienen.