Geschwärzte Titelseite für die Bürgerrechte

26.02.2010 | Stand 03.12.2020, 4:13 Uhr
Grünen Abgeordneter Jerzy Montag zeigt im Parlament die als Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung geschwärzte Titelseite −Foto: Foto: Phoenix

Ingolstadt (DK) Der DONAUKURIER hat in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung weithin sichtbar Stellung bezogen: Aus Anlass der bevorstehenden Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag erschien die Regionalzeitung am 3./4. November 2007 mit einer geschwärzten Titelseite.

„Das ist ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte“, sagte der Verleger des DONAUKURIER, Georg Schäff damals. Die bislang einmalige Aktion erregte bundesweites Aufsehen. Der Grünenabgeordnete Jerzy Montag streckte dem Plenum bei der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung die geschwärzte Titelseite entgegen und sprach von einem  „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“.
 
Die Mehrheit von Union und SPD stimmte trotzdem für das Vorhaben. Die Folge der Entscheidung war eine Klageflut in Karlsruhe. Noch nie hatten so viele Bürger gegen ein Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Zu den rund 35.000 Klägern gehören Mitglieder der Bürgerinitiative „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“, aber auch prominente Politiker wie der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (beide FDP).  Auch der Verleger Georg Schäff  rief das Verfassungsgericht an.  
 
Ihm ging es neben den allgemeinen Bürgerrechten auch um die Einschränkungen für Journalisten und den damit verbundenen Angriff auf die Pressefreiheit. Mit einer Auswertung der Verbindungsdaten können Informanten und deren Umfeld ausgespäht werden: Zwar wird bei solchen vertraulichen Treffen das Handy meist ausgeschaltet, doch Terminvereinbarungen finden meist telefonisch oder per E-Mail, beziehungsweise SMS statt. Relativ leicht lassen sich da Verbindungen herstellen. Und wenn am Montag brisante Informationen aus der Justiz in der Tageszeitung stehen, lässt sich anhand der auf Vorrat gespeicherten Daten recht schnell herausfinden, mit wem aus der Justiz der Autor des Artikels in den Tagen davor Kontakt hatte. Vom gesetzlich garantierten Informantenschutz kann da keine Rede mehr sein.