DK-Verleger Georg Schäff: Noch weitere Schritte nötig

03.03.2010 | Stand 03.12.2020, 4:13 Uhr
Georg Schäff, Herausgeber des DONAUKURIER −Foto: Rössle

Ingolstadt (DK) Als „Meilenstein zum Schutz der Grundrechte“ hat der Verleger des DONAUKURIER, Georg Schäff, gestern in einer ersten Reaktion das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnet.


Und: „Es war höchste Zeit, dass die Bürgerrechte so nachdrücklich verteidigt werden.“ Der DONAUKURIER hatte wenige Tage vor der Verabschiedung des Vorratsdatenspeicherung im Herbst 2007 mit einer geschwärzten Titelseite auf die Einschränkung der Grundrechte durch das Gesetz aufmerksam gemacht und zahlreiche positive Reaktionen geerntet.
 
Angesichts des Urteils forderte Schäff allerdings ein weitergehendes Engagement des Staates zum Schutz der Daten seiner Bürger. Mit dem Urteil sei zwar der Gier staatlicher Stellen nach den Daten der Bürger Einhalt geboten, nicht aber den Unternehmen. Der Verleger des DONAUKURIER wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten „auch nach dem Urteil speichern“. Es sei Teil der staatlichen Daseinsvorsorge, die Bürger hier zu schützen, so Schäff. Ein erster Schritt dazu sei eine Stärkung der Position der Datenschutzbeauftragten: „Sie müssen Zähne bekommen – bislang sind sie nur zahnlose Bettvorleger.“
 
Mit Blick auf die Informationen über jeden Einzelnen, die in den Weiten des Internet kursieren,mahnte Schäff an, den Bürgern müsse die Möglichkeit gegeben werden, wieder „Herr über diese Daten zu werden“.
 
[DK-Artikel zum Thema Vorratsdatenspeicherung"%>]
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