Riedenburg
"Das Bohren dicker Bretter"

23.08.2010 | Stand 03.12.2020, 3:45 Uhr

Interview im Riedenburger Eiscafé: Bundesministerin Ilse Aigner stellte sich den Fragen von DK-Redakteur Harald Rast zu Google Street View. - Foto: Janda

Riedenburg (DK) Der Ort für dieses politische Interview war von Ilse Aigner höchst ungewöhnlich gewählt: ein italienisches Eiscafé an der Uferstraße in Riedenburg (Kreis Kelheim).

Dort genoss die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Sonntag nach einem Auftritt beim Riedenburger Volksfest die Eissorten Krokant, Nuss und Banane. Mit Blick auf den Main-Donau-Kanal, die Rosenburg und das prächtige Panorama des Altmühltals beantwortete die 45-jährige CSU-Politikerin die Fragen von DK-Redakteur Harald Rast zu Google Street View.

Frau Ministerin Aigner, im Gespräch mit dem DONAUKURIER haben Sie erst im Juni gesagt: "Google hat schwer zu kämpfen, um mit Street View beginnen zu können." Nun hat der Internet-Multi den Start von Street View in 20 Städten bereits für den Oktober angekündigt. Ist die Politik nur noch eine Getriebene dieses Konzerns?

Ilse Aigner: Zweifellos hat Google durch seine Ankündigung viele Bürgerinnen und Bürger in der Ferienzeit überrumpelt. Ich habe in der vergangenen Woche in Verhandlung mit dem Konzern durchgesetzt, dass die Widerspruchsfrist für die 20 größten deutschen Städte von vier auf acht Wochen verlängert wird – also bis zum 15. Oktober. Ob Street View noch in diesem Jahr gestartet werden kann, ist damit fraglich. Google ist aber nur ein Anbieter von vielen. Deshalb befassen wir uns in der Bundesregierung grundsätzlich mit Geodatendiensten, ihren Chancen und Grenzen. Da geht es auch um Aspekte wie Handy-Ortung oder Satellitenfotos. Im Vordergrund steht dabei immer die Frage, wann Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Das empfinden die Bürger ganz unterschiedlich. Die Menschen wollen mit Hilfe von Street View zwar den Louvre in Paris anschauen oder das Ferienhaus ihrer Freunde in Finnland, aber selbst nicht ihr Haus im Netz sehen und damit für die ganze Welt auf dem Präsentierteller sitzen.

Ist Google Street View überhaupt noch zu stoppen?

Aigner: Entscheidend ist die klare Zusage von Google, die Widersprüche der Bürger sowohl vor als auch nach der Freischaltung des Dienstes umzusetzen. Der Bürger hat immer die Möglichkeit, per Brief oder direkt im Internet Widerspruch einzulegen. Ich erwarte von Google, dass die Zehntausende von Einsprüchen mit größter Sorgfalt abgearbeitet werden. Google kann sich hier keine Fehler mehr erlauben.

Die Opposition ist überzeugt, dass die Regierung das Thema Google Street View "verpennt" hat. Was erwidern Sie auf diesen Vorwurf?

Aigner: Das sind die üblichen Vorwürfe, die reflexhaft laut werden. Ich bin seit einem Jahr in dieser Frage unterwegs. Nur darum gibt es das Widerspruchsrecht für die Bürger.

Seit zwei Jahren kurven die auffälligen Kamera-Fahrzeuge von Google durch Deutschland. Warum hat die Politik darauf nicht reagiert?

Aigner: Weil der Datenschutz in diesem Bereich Ländersache ist und sich die Datenschutzbeauftragten der Länder insoweit geeinigt haben, liegt die Zuständigkeit in Hamburg. Hier hat Google seinen Sitz, von hier aus wurden die Kamerafahrten für ganz Deutschland gestartet. Eine Genehmigung der Kamera-Fahrten war nicht erforderlich, denn rein rechtlich ist eine Hausfassade kein geschütztes Gut. Was damals von den zuständigen Behörden zu wenig berücksichtigt werden konnte: Sind die Panoramabilder deutscher Wohngebiete erst einmal im Kasten, ergeben sich zahllose Verknüpfungs- und Vermarktungsmöglichkeiten.

Der DONAUKURIER hat dazu im vergangenen Jahr eindeutige Rechtsgutachten zu Google Street View an die Bundes- und Landesregierung geschickt. Warum ist nicht schneller etwas passiert?

Aigner: Fachleute meines Hauses haben die Rechtsgutachten des DONAUKURIER analysiert. Die Erkenntnisse daraus fließen in unsere weiteren Überlegungen ein.

Die Rechtsgutachten des DONAUKURIER gehen davon aus, dass das Recht auf Panorama-Freiheit bei 1,80 Meter endet. Die Google-Kameras spähen uns aber bis zu einer Höhe von drei Metern aus. Warum ist das erlaubt?

Aigner: Es ist zu prüfen, ob die Höhe letztlich als entscheidendes Kriterium dienen kann. Satelliten schauen auch in unsere Gärten – ohne dass sich dies an der Höhe festmachen ließe.

Juristen sind der Überzeugung, dass Google Street View gegen das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 verstößt. Damals wurde das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Staat festgeschrieben. Warum gilt der Karlsruher Spruch nicht auch für einen übermächtigen Konzern, der Unmengen Daten über uns sammelt?

Aigner: Sicher werden wir bei der geplanten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes auch das Urteil von 1983 berücksichtigen. Damals war es noch völlig undenkbar, dass einmal Millionen von Menschen ihre privatesten Informationen – Fotos, Kontakte, Hobbys – freiwillig im Internet veröffentlichen würden, wie heute zum Beispiel auf Facebook. Viele Menschen – vor allem jüngere Leute – sind sich nicht bewusst, wie schlecht ihre persönlichen Daten in vielen Netzwerken geschützt sind. Und das Internet vergisst nichts. Was man heute hineinstellt, steht in 15 oder 20 Jahren vielleicht noch drin. Eine Erkenntnis, die auch an den Schulen intensiver vermittelt werden sollte.

Lässt sich ein verbesserter Datenschutz im Internet überhaupt den anderen Staaten vermitteln?

Aigner: Es ist ein Problem, den Datenschutz international durchzusetzen. In dieser Frage international durchzudringen, bedeutet das Bohren eines ganz dicken Brettes. Ich weiß auch nicht, wie das ausgeht.

Der Bundesinnenminister hat für den 20. September zum Gipfeltreffen geladen. Was kann der Bürger erwarten?

Aigner: An diesem Spitzengespräch nehmen Daten- und Verbraucherschützer sowie Vertreter aus der Internet-Wirtschaft teil. Wir werden über das Spannungsfeld diskutieren, wie alle Verbraucher von modernen Geodatendiensten profitieren können, ohne dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte vernachlässigt werden. Wie finden wir die richtige Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit auf der einen und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen auf der anderen Seite? Diese Frage werden wir in der Bundesregierung klären. Ziel ist es, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zu Geodatendiensten vorzulegen.