Eine Puppe als Spion: Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von „Cayla“ – Hersteller wehrt sich

21.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:37 Uhr
Ein „verstecktes Spionagegerät“ sei die interaktive Puppe „Cayla“, urteilte die Bundesnetzagentur und verbot deswegen deren Verkauf. −Foto: Neal/AFP

Der Spion wird aus dem Kinderzimmer verbannt: Die Bundesnetzagentur hat in einem ungewöhnlichen Schritt eine sprechende Puppe wegen Überwachungsgefahr aus dem Handel genommen. Die Behörde gehe „gegen unerlaubte funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeug vor“, hieß es. Betroffen ist die vernetzte Puppe „My Friend Cayla“, deren mangelnde Datensicherheit schon vor Monaten von Verbraucherschützern kritisiert worden war.

„Cayla“ funktioniert über eine App, die Daten aus dem Internet abruft und dazulernt, indem sie speichert, was die Kinder ihr erzählen. Hinter den blauen Augen und den blonden Haaren verbergen sich Mikrofon, Lautsprecher und Funktechnik. Die Puppe trägt eine Halskette, die leuchtet, wenn sie online ist – dann können Fragen gestellt werden. Die Software „Violet“, die in der App hinterlegt ist, nutzt Spracherkennungssoftware, informiert der Hersteller Genesis. Die Frage des Kindes werde vom Mikrofon empfangen und via Internet zum Server in die Cloud geschickt. Hier werde sie in Text umgewandelt und eine passende Antwort gesucht.

„Doch Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. „Es geht hier zugleich um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft.“ Grundsätzlich sei jegliches Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet sei, in Deutschland verboten, betonte die Behörde weiter. Die Bundesnetzagentur werde zudem noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand stellen und wenn nötig dagegen vorgehen.

Sie kritisiert, dass Gespräche des Kindes und anderer Personen ohne Kenntnis der Eltern aufgenommen und weitergeleitet werden könnten. Zudem könnte eine Firma über das Spielzeug das Kind individuell mit Werbung ansprechen. Ebenso sei es möglich, dass bei einer nicht ausreichend geschützten Funkverbindung Dritte unbemerkt mithören könnten. Europäische Verbraucherschützer hatten bereits im Dezember nach einer Untersuchung unter anderem davor gewarnt, dass sich wegen Sicherheitslücken Fremde mit etwas technischem Wissen über die Puppe mit den Kindern unterhalten könnten. Zudem werde alles, was Kinder den Puppen erzählen, an eine US-Firma weitergereicht, die auf Spracherkennung spezialisiert sei und die Daten auch an Dritte weitergeben und umfassend nutzen dürfe.

Ein Vorgehen gegen die Eltern sei im Zusammenhang mit dem Betrieb von „Cayla“ aktuell nicht vorgesehen, erklärte die Behörde, die den Telekommunikationsmarkt überwacht. „Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen.“

Der amerikanische „Cayla“-Entwickler Genesis hatte die Puppe nach eigenen Angaben bereits bis Anfang vergangenen Jahres eine Million Mal verkauft. Vom Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels wurde sie als eines der Top-10-Spielzeuge des Jahres 2014 ausgezeichnet. Der Hersteller wies die Vorwürfe der Bundesnetzagentur inzwischen in einer Pressemitteilung zurück. Ein Verbot des Verkaufs von „My Friend Cayla“ entbehre jeder rechtlichen Grundlage, teilte die Vivid Deutschland GmbH mit, die die Puppe hierzulande vertreibt. „Wir beabsichtigen, die Fragestellung gerichtlich prüfen zu lassen.“?DK