Brüssel
Die Zukunft der Panoramafreiheit: Die EU stimmt am Donnerstag darüber ab, ob Gebäude oder Kunstwerke fotografiert werden dürfen

08.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:05 Uhr

Brüssel (DK) Heute stimmt das Europaparlament zum geltenden Urheberrecht ab. Antrag 421 steht dabei ganz oben: Es geht um die Zukunft der Panoramafreiheit in der EU.

Den Eiffelturm darf man tagsüber fotografieren. Denn 70 Jahre – die übliche Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers – sind vorbei. Nachts ist das Pariser Wahrzeichen allerdings tabu. Denn das Lichtspektakel, das den Turm dann umrankt, ist urheberrechtlich geschützt. Stünde der Eiffelturm in Berlin, wäre das kein Problem, solange man seinen Schnappschuss von einem öffentlichen Platz aus macht. Möglich macht das die Panoramafreiheit, die in Deutschland gilt. Gemeint ist damit das Recht, urheberrechtlich geschützte Werke – wie etwa Gebäude oder Kunstwerke – bildlich festzuhalten und diese Fotos oder Videos frei zu verwenden. Auch kommerziell. Eigentlich. Denn was heute im Europaparlament beraten werden soll, löste schon im Vorfeld für einen Sturm der Empörung aus.

„Die Panoramafreiheit ist in Gefahr“ – so überschreibt die EU-Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei einen Eintrag in ihrem Blog. Reda hat sich intensiv mit dem Urheberrecht in der EU auseinandergesetzt. Sie legte dem Rechtsausschuss im Januar ihren Bericht vor. Nun sollen die 751 Mitglieder des Parlaments darüber abstimmen. Das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen und länderübergreifend harmonisieren – das ist das Ziel ihrer Untersuchungen. Über 550 Änderungsanträge sind der aktuelle Zwischenstand. Antrag 421 – gestellt hat ihn Jean-Marie Cavada von der Fraktion der Liberalen – bezeichnet Reda als „Niederlage“: Statt die Panoramafreiheit in allen 28 EU-Staaten zu gestatten, soll sie auf die nicht-kommerzielle Nutzung beschränkt werden. Alles, was das private Fotoalbum überschreitet, hätte dann das Einverständnis des Urhebers zur Bedingung.'

Lesen Sie hier einen Kommentar zu dem Thema von Autorin Kathrin Schmied

Nicht mehr zeitgemäß, sondern schlicht absurd, so Redas Urteil. „In einer Zeit, in der die Grenzen zwischen Konsument und Produzent verschwimmen, ist diese Einschränkung ein Rückschritt“, schreibt sie in ihrem Blog. Und zwar deshalb, weil „die Schwelle zur gewerblichen Nutzung schon überschritten ist, bevor jemand anfängt, Profite zu machen“. Die Beschneidung der Panoramafreiheit betrifft Dokumentarfilmer, professionelle Fotografen und Journalisten. Also alle, die beruflich darauf angewiesen sind, den öffentlichen Raum abzubilden. Sie betrifft aber auch jeden, der sich als Privatperson im Internet auf sozialen Netzwerken bewegt. Die Grenzen zwischen Kommerz und Privat sind fließend: „Wer ein Urlaubsfoto auf Facebook einstellt, verdient damit kein Geld. Durch die Nutzungsbedingung räumt er Facebook allerdings das Recht ein, das Bild kommerziell zu nutzen“, erklärt Reda. Gewohnheiten, die unwissentlich zu einer Urheberrechtsverletzung führen und im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung im Briefkasten enden. Denn eine kommerzielle Nutzung durch Dritte ist nicht auszuschließen.

Die rechtliche Unsicherheit, mit der sich viele EU-Bürger durch das geltende Urheberrecht konfrontiert sehen, ist auch ein Thema, das Dorothee Bär, die Vorsitzende von CSUnet, dem Arbeitskreis für Netzpolitik der CSU, anspricht. Der gesetzliche Rahmen in einer digitalen Gesellschaft solle der Lebenswirklichkeit der Bürger entsprechen. „Die Einschränkung der Panoramafreiheit wirkt da eher wie Realsatire“, sagt sie.

Wenn auch die Sorge groß ist: EU-Abgeordnete Maria Noichl (SPD) warnt vor vorschneller Schwarzmalerei. Denn was wird heute nun genau entschieden? „Es wird keinesfalls über ein neues Gesetz zum Urheberrecht abgestimmt“, will sie betont wissen. Die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs liegt erst danach in der Verantwortung des Gremiums von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. „Die Parlamentarier geben lediglich eine Empfehlung zur Reform“, stellt Noichl klar. Fakt für Julia Reda ist schon jetzt, dass man Mitgliedsstaaten nicht dazu zwingen kann, gültige Rechte abzugeben. Ob die Panoramafreiheit irgendwann in Frankreich gestattet sein wird, steht in den Sternen. Und bis dahin bleibt der Eiffelturm nachts in jedem Fall tabu.