Bayerische Datenschützer zu Kameras

11.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:55 Uhr

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri ist besorgt über den wachsenden Einsatz von Überwachungskameras in Städten und Gemeinden. Nach einer Aufstellung der Staatsregierung setzten inzwischen 2200 bayerische Kommunen auf die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Einrichtungen, sagt Petri.

Insgesamt hätten sie 17 000 Überwachungskameras im öffentlichen Raum installiert.

Im Auftrag der Staatsregierung überprüfe seine Behörde derzeit stichprobenartig die kommunale Videoüberwachung. Die Überprüfungen seien zwar noch nicht abgeschlossen, trotzdem zeige sich schon jetzt, dass etliche kommunale Überwachungskonzepte gegen Bestimmungen des bayerischen Datenschutzgesetzes verstießen, berichtet Petri. „Es gibt da schon einige Fälle, wo wir sagen: ,Bitte bauen Sie die Kamera wieder ab.’“ So würden in einigen der kontrollierten Gemeinden etwa Plätze überwacht, auf denen gar „keine einschneidende Gefahr abzuwenden ist“, also weder die „Schutzgüter Leben, Freiheit“ noch die „Schutzgüter Gesundheit und Eigentum“ bedroht seien. „Und zum Eigentumsschutz gehört keineswegs jede Bagatellbeschädigung. Der Schaden muss über Bagatellschaden deutlich hinausgehen“, gibt Petri zu bedenken. Graffit-Schmie-re reien gehörten nicht in jedem Fall dazu. Auch fehle es in einigen Gemeinden an einem stimmigen Einsatzkonzept. Es reiche nicht, eine Videokamera zu installieren und erst nach einem Vorfall nachträglich die Videoaufnahmen abzuspielen, um Täter ausfindig zu machen. „Ein stimmiges Konzept bedeutet, dass es einen Mitarbeiter gibt, der die Aufnahmen der Kameras aktuell ständig im Blick hat, um im Notfall Sicherheitskräfte oder Ordnungspersonal an den Ort des Geschehens zu schicken“, erläutert Petri. Andernfalls würden die Kommunen ihre Bürger mit dem Einsatz von Videokameras in trügerischer Sicherheit wiegen, „dass etwa bei einem Überfall das Geschehen beobachtet wird und jemand Hilfe organisiert, sagt Petri. „Tatsächlich passiert aktuell aber gar nichts, weil die Videoaufnahmen im Fall eines Notfalls erst nachträglich angeschaut werden“, erklärt Bayerns oberster Datenschützer seine Bedenken. dpa