Gericht spricht Rupp-Familie frei
Landshut (dk) Das Wiederaufnahmeverfahren um den mysteriösen Tod des Bauern Rupp ist mit einem Freispruch für die Angehörigen ausgegangen. Das Landgericht Landshut geht zwar davon aus, dass der Bauer zuhause getötet wurde, es lasse sich jedoch nicht mehr klären, wer für den Tod des Mannes verantwortlich sei.
Das erwies sich jedoch als völlig falsch: Im März 2009 wurde die vollständige Leiche Rupps mitsamt seinem Auto in der Donau gefunden. Im Wiederaufnahmeverfahren will das Landgericht Landshut daher seit Oktober klären, wie der Landwirt zu Tode kam. Das Verfahren gegen eine Tochter wurde mittlerweile wegen ihrer Schwangerschaft abgetrennt. Seit Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens liefern sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft regelmäßig Wortgefechte.
In den Schlussplädoyers hatte der Staatsanwalt sieben Jahre und sechs Monate Haft für Hermine Rupp und Matthias E. wegen gemeinschaftlichen Totschlag gefordert. Die ältere Tochter solle vom Vorwurf der Beteiligung durch Unterlassung freigesprochen werden.
Das Gericht sprach den Angeklagten zum Teil auch Entschädigungszahlungen für die Haft zu. Allerdings handelt es sich nur um geringe Summen, da es wegen der Falschaussagen der Angeklagten im ersten Prozess erst zu einer Verurteilung kommen konnte. Die Anwälte der Familie Rupp kündigten an, Beschwerde einzulegen. Sie wollen mehr Geld für die Familie herausholen.
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dk
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nur teilweise beruhigend
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geschrieben am 25.02.2011 14:08
Es ist zwar beruhigend, dass wenigstens das Gericht erkannt hat, dass es keine objektive Beweise für einen Mord gibt und dass reine Vermutungen und diffuse Erinnerungen möglicher Zeugen zu Begleiterscheinungen viele Jahre nach dem Geschehen schlicht wertlos sind.
Ebenso erbärmlich wie erschreckend war aber das Verhalten des Staatsanwaltes, der offensichtlich bis zuletzt nicht verstanden hat, welche Rolle er spielt und, statt sich um sachliche Aufklärung zu bemühen, rein emotional eine Konfliktverteidigung für das offensichtliche Versagen seiner Ingolstädter Kollegen versucht hat. -
Wird jetzt
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geschrieben am 25.02.2011 14:03
bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt halbmast geflaggt?
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Wozu Halbmast?
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geschrieben am 25.02.2011 14:16
als Antwort auf das Posting von gesperrt_uranus1765 am 25.02.2011 14:03
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet@uranus1765
"Halbmast flaggen" ist ein Versuch, ehrlich Trauer zu zeigen.
Das kann nur, wer fähig ist, noch andere Gefühle zu empfinden, als Eitelkeit und Hochmut. Das erscheint mit dem Status eines Oberstaatsanwaltes nicht recht kompatibel. -
über Geld und andere Herzensdinge...
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geschrieben am 25.02.2011 13:56
Oder:Krähen hacken sich keine Augen aus!
Was für ein Schandurteil in der Begründung. Während des Prozesses verabsäumt der STA den überfälligen Antrag auf Freispruch.Ein Gefälligkeitsgutachten des Gerichts schließt schnell noch den Selbstmord aus.Das nach Logik abgepresste Geständnis soll jetzt die Haftentschädigung
ersparen.Noch schäbiger hätte sich das nicht zu Ende bringen lassen."Die Angeklagten haben getötet,das Gericht weiß aber nicht wer."Begründung:Widerrufene
(abgepresste) Geständnisse.
Über fast ein Jahrzehnt hat Staat Menschen fertiggemacht,ruiniert.Gnadenlos.
Vernehmende Polizisten,Staatsanwalt,Richter verbleiben ohne Sanktionen.Offensichtliches Unrecht bis zur letzten Sekunde.




