Selbstmord unwahrscheinlich

16.02.2011 | Stand 03.12.2020, 3:09 Uhr

Landshut (DK) Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod des Neuburger Bauern Rudolf Rupp am Landshuter Landgericht präsentierten gestern die Experten die Ergebnisse ihrer psychologischen Begutachtungen. Das meiste fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


Lediglich bei der Einschätzung des Ingolstädter Landgerichtsarztes Hubert Haderthauer, ob Rudolf Rupp möglicherweise Selbstmord begangen haben könnte, durften die Zuhörer im Saal bleiben. Der Fachmann schließt einen Suizid des Bauern nahezu aus. Da er den Landwirt vor seinem Tod nie getroffen hat, basiert seine Einschätzung nur auf den Aussagen der Zeugen im Prozess.

Verschiedene Indizien sprächen laut Haderthauer gegen einen Selbstmord. So habe Rupp nie ernsthafte Suizid-Absichten geäußert. Auch wenn seine finanzielle Situation wohl schwierig gewesen sei, habe der Landwirt dies nicht als so dramatisch eingeschätzt. Rupp sei nicht vereinsamt gewesen. "Er hat seine Töchter geliebt", so der Gutachter. Zuhause habe er sich wohlgefühlt. Und seine Diabetes-Erkrankung habe ihm auch nicht viel ausgemacht. "Eine Depression lag offensichtlich nicht vor."

Die meisten Zeugen hatten auf Nachfrage zudem erklärt, Rudolf Rupp sei nicht der Typ für Selbstmord gewesen. Eine Kurzschlusshandlung könne man aber nie ausschließen, so Haderthauer. Doch er sähe auch dafür aufgrund der Aussagen der Gäste im BSV-Sportheim, die Rupp 2001 zuletzt gesehen hatten, keine Anzeichen.

Die Ergebnisse ihrer psychologischen Gutachten über die Angeklagten Hermine Rupp, ihrer Töchter und Matthias E. präsentierten Haderthauer und sein Kollege Klaus Stöhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Anwälte hatten dies beim Gericht beantragt, weil in den Berichten intime Details aus der Privatsphäre der Angeklagten auftauchten. Staatsanwalt Ralph Reiter hatte erfolglos widersprochen: Die Psyche der Angeklagten sei in diesem Fall von öffentlichem Interesse.

Außerdem stellten die Verteidiger Regina Rick und Klaus Wittmann einen Befangenheitsantrag gegen Haderthauer. Dem Gutachter mangele es an Objektivität, zeitweise sei er eher in die Rolle eines Ermittlers geschlüpft. Rick: "Das gesamte Gutachten erweckt den Eindruck, Herrn Haderthauer sei es im wesentlichen darum gegangen, die nicht geständige Probandin der Tat zu überführen." Der Vorsitzende Richter Theo Ziegler lehnte den Antrag ab.

Im ersten Prozess im Jahr 2005 hatte Haderthauer mit seinem Gutachten ein mögliches Tatmotiv für die Familie geliefert. Demnach habe der Bauer seine Töchter über Jahre sexuell missbraucht. Die ältere sogar dann noch, als ihr Verlobter Matthias E. bereits mit im Haus lebte. Diese Aussage spielte auch eine wichtige Rolle im Urteil des Ingolstädter Landgerichts.

Der Prozess wird am Mittwoch nächster Woche fortgesetzt. Das Urteil wird für Freitag, 25. Februar, erwartet.