Würzburg
BGH bestätigt Urteil

08.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:42 Uhr

Würzburg/Karlsruhe (AFP) Ein Lastwagenfahrer, der über Jahre immer wieder auf andere Fahrzeuge geschossen hatte, ist zu Recht wegen vierfachen versuchten Mordes verurteilt worden. Laut einem gestern bekanntgegebenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hätte aber der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr unberücksichtigt bleiben müssen.

Deswegen kann der Mann nun mit einer geringeren Strafe rechnen (Az: 4 StR 117/15).

Das Landgericht Würzburg hatte den Fernfahrer im Oktober 2014 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage soll er von 2009 bis 2013 mindestens 700 Mal auf andere Fahrzeuge geschossen haben. Angeklagt waren zuletzt noch 112 Fälle. Eine Kugel hatte eine in ihrem Auto fahrende Geschäftsfrau lebensgefährlich im Hals-Nacken-Bereich verletzt; drei weitere Projektile waren in den Fahrerkabinen von Lastwagen gelandet und hatten den jeweiligen Fahrer nur knapp verfehlt.

Das Landgericht Würzburg wertete diese vier Fälle als versuchten Mord. Dies bestätigte nun der BGH. Der Lkw-Fahrer habe den Tod dieser Menschen zumindest billigend in Kauf genommen. In den anderen 108 Fällen strich der BGH allerdings den Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Das Landgericht habe nicht belegt, dass der Fernfahrer etwa andere Fahrer erschrecken und so in Gefahr bringen wollte oder dass tatsächlich andere Fahrzeuge ins Schlingern gerieten. Das Landgericht Würzburg muss daher nun das Strafmaß neu festsetzen und dabei diesen Vorwurf außen vor lassen.