"Ein phänomenales Ergebnis"
München (dk) Das Volksbegehren für einen deutlich verschärften Nichtraucherschutz war erfolgreich. Nach Auszählung sämtlicher 96 kreisfreien Städte und Landkreise Bayerns wurden 1.298.746 Stimmen gezählt, das entspricht 13,9 Prozent der Stimmberechtigten. Erforderlich waren 10 Prozent, also rund 950.000 Eintragungen. donaukurier.de sprach mit Sebastian Frankenberger, dem Organisator des Volksbegehrens.
"In München tobt der Bär, wir sind sehr zuversichtlich und freuen uns auf ein phänomenales Endergebnis", sagte der 28-jährige Passauer am späten Vormittag.
Nun hat die Staatsregierung die Möglichkeit, das Volksbegehren eins zu eins zu übernehmen. "Tut sie das nicht, wie es Herr Söder schon angekündigt hat, kommt es zum Volksentscheid, der zwischen März und Juli 2010 stattfinden würde", erklärt Frankenberger.
Das Volksbegehren sieht einen echten und einheitlichen Nichtraucherschutz vor, der in allen Restaurants, Bars, Kneipen, Diskotheken und Volkszelten gilt, ohne jegliche Ausnahmeregelungen. "Kommt es zum Volksentscheid, rechne ich mit einer Wahlbeteiligung von über 40 Prozent, weil wir jetzt nochmal Gas geben und alle mobilisieren".
Die Ergebnisse sämtlicher 96 kreisfreien Städte und Landkreise Bayerns finden Sie hier. In Ingolstadt haben sich 12.654 Bürger eingetragen. Das entspricht 14,28 Prozent.
[Offizielle Website Volksbegehren Nichtraucherschutz]
Uwe Ziegler, Online-Redaktion
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- Volksbegehren Nichtraucherschutz: Breite Zustimmung im Landkreis Eichstätt

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...auf Wohnungen nicht anwendbar
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geschrieben am 08.12.2009 13:41
@bamsi
Für Wohnungen gilt das Rauchverbot nicht, da gibt's eine eigenständige Regelung in § 5:
"Das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 gilt nicht:
1. in Räumen, die privaten Wohnzwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren
Familien zur alleinigen Nutzung überlassen sind,...."
Diese Regelung ist identisch mit der in den beiden Gesetzen der Staatsregierung. -
Re: ...auf Wohnungen nicht anwendbar
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geschrieben am 09.12.2009 20:40
als Antwort auf das Posting von hansi2 am 08.12.2009 13:41
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetDanke Hansi für diese Info.
Beruhigend, daß Privatpersonen in ihren privaten Räumen keine Staatsgewalt ausüben müssen, sollte jemand dort auf die Idee kommen sich eine Zigarette anzuzünden.
Geklärt ist damit allerdings immer noch nicht, wie das bei angemieteten Räumen zu privaten Feiern ohne wirtschaftlichen Hintergrund geregelt ist. Also gesetzt der Fall eine Geburtstagsfeier steht an, dafür wird ein Raum gemietet. Die klassische Situation einer geschlossenen Gesellschaft also. Muß der Raummieter dann die Polizei rufen, sollte sich jemand eine Zigarette anzünden? Eine Gastwirtschaft betreibt er ja dann eigentlich nicht, auch wenn der Raum sich vielleicht in einer Gaststätte befindet. Oder muß der Vermieter dann die ganze Zeit anwesend sein und das Rauchen unterbinden? Oder fällt das unter die Wohnungsregelung? -
..angemietete Räume
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geschrieben am 09.12.2009 21:32
als Antwort auf das Posting von bamsi am 09.12.2009 20:40
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet@bamsi
Keine Angst, "verantwortlich" im Sinne des Gesetzes ist der Leiter einer Einrichtung (z.B. eines Freizeitzentrums, soweit es unter das Rauchverbot fällt) bzw. der Wirt. Bussgelder drohen dem Verantwortlichen und dem Raucher selber.
Etwas anderes wird aber wohl passieren: Die Vermieter werden das Rauchverbot in ihre Verträge und Hausordnungen aufnehmen. -
Re: ..angemietete Räume
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geschrieben am 09.12.2009 22:02
als Antwort auf das Posting von hansi2 am 09.12.2009 21:32
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet@hansi danke nochmal, langsam wird mir alles etwas klarer.
Ich löchere jetzt trotzdem noch weiter. Gesetzt den Fall der Vermieter schreibt das Rauchverbot in den Mietvertrag, was ja eigentlich heute schon oft der Fall ist, also daß in gemietenden Räumen Rauchverbot gilt. Wobei solche Dinge ja meistens eher mündlich abgemacht werden , aber egal.
Wer haftet dann? Doch der Mieter, oder nur der Raucher? Oder bleibt es dabei, der Vermieter und der Raucher?
Ich stelle mir nur das Chaos vor, wenn bei einer Feier der Feiernde(Mieter) gezwungen wäre einen Raucher anzuzeigen oder Ähnliches. -
Re: ..angemietete Räume
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geschrieben am 09.12.2009 22:30
als Antwort auf das Posting von bamsi am 09.12.2009 22:02
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetWenn auf einer privaten Feie jemand raucht, "muß" der Veranstalter einen Gast NICHT anzeigen. Man muß ihm vielmehr nachweisen, daß er den Gast nicht darauf hingewiesen und gedrängt hat, nicht zu rauchen.
Und eins solcher Nachweis sollte doch ausreichend schwer, wenn nicht unmöglich sein. Aber bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (und darum geht es, nicht um Haftung) liegt die Beweislast beim Staat. -
Re: ..angemietete Räume
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geschrieben am 10.12.2009 19:26
als Antwort auf das Posting von einfeindesein am 09.12.2009 22:30
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetAlso bleibt es doch an einer Privatperson hängen. Der Feiernde muß sich also darauf verlassen, daß sich die Kontrahenten vorher zu Tode prügeln, damit keiner gegenüber dem Staat aussagen kann, daß derjenige vergessen hat auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen. Obwohl dann ist er wahrscheinlich wegen unterlassener Hilfeleistung dran und fahrlässiger Tötung.
Und wenn man dann noch bedenkt, das alles wegen einem Bußgeld, ich dachte Raucher wären krimenell, hier fiel ja schon das Wort Attentäter in Bezug auf Raucher. Wo das Bußgeld viele ja nicht einmal interessiert, wenn es um einen Behindertenparkplatz geht, oder heißt das da wieder anders? also dafür Millionen auszugeben für einen Volksentscheid finde ich schon etwas übertrieben. -
irritiert bin
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geschrieben am 03.12.2009 19:34
Verstehe ich das jetzt eigentlich richtig, für jeden Raum der über eine Tür verfügt wurde jetzt über ein Rauchverbot abgestimmt? Also auch meiner Wohnung, sofern sie gemietet ist? In der Änderung heißt es ja:„soweit [die Gaststätten] öffentlich zugänglich sind“ wird ersatzlos gestrichen. Also gilt das für jedes Mietobjekt? Geschlossene Gesellschaften soll es ja nach diesem Entwurf nicht geben. So ganz steige ich da nicht durch. Eine Wohnung ist zwar keine Gaststätte, aber im weiteren Sinne doch eine geschlossene Gesellschaft wenn eine Feier stattfindet. Es wäre doch egal, wem man dann eine Tür öffnet, sofern der nicht in dieser Wohnung gemeldet ist und an einer Feier teilnimmt, obliegt das Ganze dann doch diesem Nichtraucherentscheid und wäre eine geschlossene Gesellschaft.
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Re: irritiert bin
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geschrieben am 04.12.2009 00:09
als Antwort auf das Posting von bamsi am 03.12.2009 19:34
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetWeiß also keiner der Initiatoren eine Antwort auf diese Frage? Es waren ja einige online in der Zwischenzeit.
Ich kann mir nicht vorstellen , daß es verfassungskonform ist. -
Re: irritiert bin
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geschrieben am 04.12.2009 08:22
als Antwort auf das Posting von bamsi am 04.12.2009 00:09
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetReglementiert kann nur etwas werden, was der Öffentlichkeit zugänglich ist, private Veranstaltungen können nicht erfaßt werden. Es soll die strenge Regelung vor der Aufweichung wiederhergestellt werden.
Kein Angst, die Wirtelobby wird sicher das Verfassungsgericht bemühen.
Dann ist man definitiv schlauer. -
Re: irritiert bin
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geschrieben am 06.12.2009 01:33
als Antwort auf das Posting von einfeindesein am 04.12.2009 08:22
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetSie glauben aber doch nicht ernsthaft, daß ein Staat, der es einem Gastwirt in seinen eigenen Räumen verbietet sich Freunde einzuladen, selbst wenn er das wirklich nur im privaten Freundeskreis tut und dort raucht(geschlossene Gesellschaft), daß dieser Staat vor anderen privaten Personen zurückschreckt?
Mir persönlich ist die Raucherdebatte eigentlich völlig egal, mich betrifft sie nicht, ich halte mich nicht in irgendwelchen Kneipen auf, in Esslokalen wird ja nicht geraucht, aber da bin ich auch selten. Was mich irritiert ist die Sorglosigkeit der Bürger wie mit Privatsphäre umgegangen wird. Denn nach diesem Bürgerwillen ist es tatsächlich völlig egal ob nun in einer Gastwirtschaft privat geraucht wird oder in einem privaten Haushalt. Wo soll das enden?
In Amerika wurde jemand angeklagt, weil er sich im Adamskostüm in seiner eigenen Wohnung aufhielt, wegen Kindesmissbrauch, denn es lief wohl eine Mutter mit ihrem Kind an dem Anwesen vorbei und schaute sehr gezielt durch das Fenster. Wollen wir diese Zustände wirklich? Wollen wir unsere Privatsphäre wirklich in die Hände des Staates legen?
Es geht hier um viel mehr als nur um irgendeine Raucherdebatte, nur scheint das niemanden zu interessieren. -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 01:44
als Antwort auf das Posting von bamsi am 06.12.2009 01:33
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetIm Prinzip geht es um den Nichtraucherschutz, mit allen Konsequenzen für rauchende "Attentäter".
Linktipp: Feinstaubbelastung in Innenräumen
Nichtraucher sind demzufolge alle, die nicht rauchen.
Nicht nur die, die nach Rauchermeinung auch gehen könnten, sondern Kinder, Gebrechliche etc. -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 02:23
als Antwort auf das Posting von autharis am 06.12.2009 01:44
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetWenn es darum ginge, hätte ich bestimmt nichts dagegen. Wie gesagt, mir ist es eigentlich egal, ob jemand in seiner privaten Umgebung raucht. In Gasstätten halte ich mich sowieso nicht auf. Mir scheint es aber, es geht hier um Macht, um die Macht den Bürger zu reglementieren und das bis in seine privateste Intimsphäre hinein. Das hatten wir doch schon einmal in Deutschland, genaugenommen 2 mal. Man kann ja mal versuchen über die Gesundheitsschiene Bürger zu ködern, um zu sehen wie weit man gehen kann. So fing es nach der Weimarer Republik auch an, ein Abtasten und dann?
Ich sehe das wirklich total getrennt von der Raucherdebatte.
Ich finde allerdings ein Gesetz, daß derart in die Privatsphäre der Bürger eingreift als ersten Schritt zur totalen Kontrolle der Bürger. Ich weiss nicht wie ich das erklären soll was mich beunruhigt. Es ist ja nichts dagegen zu sagen wenn in der Öffentlichkeit rauchen aus Gesundheitsgründen verboten wird, aber doch nicht im privaten Bereich, das geht doch niemanden etwas an. Man könnte ebensogut Röcke für Frauen verbieten, da sie Blasenentzündungen den Vorschub leisten z.B..
Für mich ist das der erste Schritt zur totalen Kontrolle des Staates über die Lebensweise der Bürger. Irgendwann bringt man die Leute um die nicht in das gewünschte Schema passen, es wäre wirklich nicht das erste Mal in unserer Geschichte -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 19:26
als Antwort auf das Posting von bamsi am 06.12.2009 02:23
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
Zitat von bamsi
Für mich ist das der erste Schritt zur totalen Kontrolle des Staates über die Lebensweise der Bürger.
Das sehe ich auch so. Das liegt uns Deutschen scheinbar... -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 02:58
als Antwort auf das Posting von bamsi am 06.12.2009 02:23
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetWo haben Sie die Erkenntnis her, daß die Reglementierung auch in Privaträumen gelten soll? Das geht schlicht nicht, schon vom Grundgesetz her. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das ernsthaft jemand fordert.
Ich halte das eher für ein Ammenmärchen, das die Wirtelobby gezielt lanciert, um die Menschen auf ihre Seite zu zeihen. -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 20:12
als Antwort auf das Posting von einfeindesein am 06.12.2009 02:58
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetDas entnehme ich der Internetseite von Sebastian Frankenberger, dem Organisator des Volksbegehrens. Leider gelingt es mir nicht hier den Link dazu reinzusetzen, da ich ihn aber auch nur ergoogelt habe ist er leicht zu finden. Dort heißt es unter Gesetzentwurf:
Gesetzesbestimmungen: Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens unterscheidet sich von dem Wortlaut des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes in der Fassung vom 12.12.2007 nur in einem Punkt. Diese Änderung betrifft Art. 2 Abs. 8: Die Klausel „soweit [die Gaststätten] öffentlich zugänglich sind“ wird ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Raucherclubs. Zitatende.
Es entfällt aber nicht nur die Rechtsgrunlage für die Raucherclubs, sondern auch die Rechtsgrundlage für jede geschlossene Gesellschaft und damit privaten Feier. Also auch Räume die nicht öffentlich zugänglich sind wären von diesem Gesetz betroffen, sofern sich Gäste in diesen Räumen aufhalten, die nicht dort gemeldet sind. Und das sind für mich eindeutig private Räume. Wenn ich einen Raum anmiete, wie z.B. meine eigene Wohnung und dort eine private Feier abhalte, dann zähle ich nach diesem Gesetzesentwurf als Gaststätte. So lese ich das zumindest heraus. Denn ich vefüge ja über einen angemieteten Raum in dem ich feiere und wenn sich jemand eine Zigarette anzündet dann habe ich Pech gehabt. Auch wenn der Raum nur privaten Zwecken zur Verfügung steht, der Gesetzesentwurf sieht vor, daß das irrelevant ist.
Nun bin ich kein Rechtsanwalt, vielleicht lese ich das auch falsch heraus, aber das ist ja der Grund warum ich diese Frage hier gestellt habe. Für mich liest es sich so, daß private Feiern in angemieteten Räumen in Zukunft der Staatsaufsicht unterliegen. -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 21:16
als Antwort auf das Posting von bamsi am 06.12.2009 20:12
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetDas erscheint als Auslegung aber etwas weit hergeholt. Es gibt nach wie vor die Unverletzlichkeit der Wohnung, auch von Privaträumen. Das kann kein Volksbegehren der Welt ändern, sofern nicht auch das GG geändert wird.
Was aber nicht zu erwarten ist.
Gemeint ist vielmehr, daß sich Gasträume nicht durch einen Trick in einen Privatraum verwandeln, ohne wirklich nur geschlossen zu agieren, sondern in Wahrheit für alle Dritten offen zu sein.
Das ist bei einer privaten Feier keineswegs der Fall.
Das klingt ein wenig nach Paranoia vor einer Verschwörung. Es gibt aber keine Verschwörung. Es geht schlicht um den Schutz der Nichtraucher. -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 21:28
als Antwort auf das Posting von einfeindesein am 06.12.2009 21:16
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetDas erscheint als Auslegung aber etwas weit hergeholt. Es gibt nach wie vor die Unverletzlichkeit der Wohnung, auch von Privaträumen. Das kann kein Volksbegehren der Welt ändern, sofern nicht auch das GG geändert wird.
Was aber nicht zu erwarten ist.
Gemeint ist vielmehr, daß sich Gasträume nicht durch einen Trick in einen Privatraum verwandeln, ohne wirklich nur geschlossen zu agieren, sondern in Wahrheit für alle Dritten offen zu sein.
Das ist bei einer privaten Feier keineswegs der Fall.
Das klingt ein wenig nach Paranoia vor einer Verschwörung. Es gibt aber keine Verschwörung. Es geht schlicht um den Schutz der Nichtraucher.
[Auf diesen Post antworten]
Das mag weit hergeholt klingen, ist aber durchaus ernstgemeint. Vielleicht ist es auch eine Paranoia, meiner Familie ist zuviel angetan worden im 3.Reich und später in der DDR. Alles klang am Anfang immer sehr harmlos bis es zur totalen Überwachung kam. Das ist nun einmal Tatsache.
Und natürlich ist mir klar, daß hier nur gemeint sein soll, eine Lösung um Raucherclubs abzuschaffen zu finden. Aber zwischen Meinung und Gesetz, welches dann angewandt wird ist doch ein riesen Unterschied. Und dieser Gesetzesentwurf sagt eindeutig: Gemietete Räume unterliegen nicht den privaten Zuständigkeiten, sondern werden vom Staat kontrolliert. -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 21:42
als Antwort auf das Posting von bamsi am 06.12.2009 21:28
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetMan sollte nicht immer alles, was passiert, mit dem III. Reich vergleichen. Das gilt auch für Leute, deren Familie Unrecht geschehen ist.
Und man nimmt den Schrecken des III. Reichs ihre Ungeheuerlichkeit, wenn man die Möglichkeiten, über Nichtraucherschutz nachzudenken, gleich mit den Gräueltaten der Nazis vergleicht. -
Re: nicht irgendeine Raucherdebatte
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geschrieben am 06.12.2009 22:01
als Antwort auf das Posting von einfeindesein am 06.12.2009 21:42
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnetGäbe es aber nicht auch andere Möglichkeiten um den Nichtraucherschutz durchzusetzen? Ohne die Privatsphäre auch nur ansatzweise zu berühren? Vielleicht durch eindeutigere Formulierungen wie z.B.:Veranstaltungen aus wirtschafltichem Interesse werden nicht als geschlossene Veranstaltung anerkannt.
Dann würden solche Missverständnisse und nicht eindeutig rechtlich klaren Regelungen vielleicht garnicht aufkommen. Ich meine immer noch, das Ganze wurde aus puren Aktionismus und Machtstreben auf die Beine gestellt, ohne darüber nachzudenken welche Folgen das für die gesamte Bevölkerung haben könnte.
Wäre es wirklich um Nichtraucherschutz gegangen, dann hätte man sich garantiert mehr Mühe gegeben, so meine Meinung.




















