Überraschend Strafbefehl gegen Frau von Georg Schmid erlassen

26.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:36 Uhr

Augsburg (dpa) Wenige Tage vor Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid ist dessen Ehefrau Gertrud völlig überraschend per Strafbefehl verurteilt worden. Gertrud Schmid war angeklagt, weil sie ihren Mann beim Betrug der Sozialkassen geholfen haben soll. Georg Schmid muss sich nun von kommenden Montag an allein vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.

Als Landtagsabgeordneter soll er seine Frau mehr als zwei Jahrzehnte lang als Mitarbeiterin beschäftigt und auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5500 Euro pro Monat bezahlt haben. Da Schmid seine Frau als angeblich Selbstständige bezahlte, soll er so die Sozialkassen um Beiträge von mindestens 340.000 Euro geprellt haben.

Gertrud Schmid habe wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen einen Strafbefehl über 240 Tagessätze erhalten, teilte ein Sprecher des Amtsgerichtes am Donnerstag mit. Sie muss insgesamt 13 200 Euro zahlen und ist somit vorbestraft. Die Angeklagte habe auf Rechtsmittel verzichtet, berichtete Gerichtssprecher Walter Hell. "Damit ist die Verurteilung der Angeklagten Gertrud Schmid im beschriebenen Umfang rechtskräftig." Das Gericht habe einen Strafbefehl erlassen, weil die Angeklagte wegen einer Erkrankung nur eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen wäre.

Die Entscheidung könnte auch richtungsweisend für den Prozess gegen den 61 Jahre alten ehemaligen CSU-Spitzenpolitiker sein. Denn bisher hatte Schmids Verteidiger Nikolaus Fackler die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er gehe davon aus, dass das Beschäftigungsmodell der Eheleute legal war, erklärte der Rechtsanwalt. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage festgelegt, das Urteil ist bisher für den 25. März geplant.

Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags, die im April 2013 ins Rollen kam. Etliche Abgeordnete hatten Eheleute oder Kinder beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Eine Altfallregelung wurde allerdings von vielen Parlamentariern weiterhin genutzt. Er musste wie andere Abgeordnete zurücktreten und kandidierte nicht erneut für den Landtag.