Studie: Kinderrechte im Abschiebezentrum Bamberg vielfach verletzt

27.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:37 Uhr

Bamberg (dpa) Im Abschiebezentrum für Flüchtlinge in Bamberg werden Kinderrechte einer aktuellen Studie zufolge vielfach missachtet. Die Gesundheitsversorgung und Bildung, der Schutz der Privatsphäre und die Ernährung seien unzureichend, heißt es einer Untersuchung der Hildegard-Lagrenne-Stiftung für Roma in Deutschland, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und am Montagabend vorgestellt werden sollte. Auch der Vorrang des Kindeswohls werde in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE) in Bamberg außer Acht gelassen. Somit werde die UN-Kinderrechtskonvention gebrochen. Das bayerische Sozialministerium hingegen hält die Unterbringung für human.

„Die Organisation der ARE II in Bamberg ist vollständig auf einen möglichst schnell zu beendenden Aufenthalt ausgerichtet“, schreiben die Autoren der Studie von der Freien Universität Berlin. Dabei würden mehrere Kinderrechte ignoriert. Zimmer und Wohnungstüren etwa seien nicht abschließbar, schildern die Verfasser. Das schüre bei Kindern Ängste und erhöhe das Risiko von Diebstählen und Übergriffen gegen Frauen und Kinder. Kühlschränke und Kochmöglichkeiten seien verboten, die Ernährung beschränkt auf drei zentral angebotene Mahlzeiten - Kinder bräuchten aber Zwischenmahlzeiten.

Die Gesundheitsversorgung verhindere lediglich lebensbedrohliche Erkrankungen, schreiben die Autoren. Roma würden von anderen Bewohnern beschimpft und offen angefeindet. Die Kinder würden nicht, wie in Bayern üblich, in Regelklassen integriert, sondern in gesonderten Gruppen unterrichtet, die bis zu vier Jahrgänge umfassen - und die nur für zwölf Stunden pro Woche. Die meisten Kinder gingen gar nicht zum Unterricht.

Die Kinderrechtrechtskonvention (KRK) der Vereinten Nationen ist in Deutschland seit 2010 in vollem Umfang anerkannt, deshalb ist die Bundesrepublik verpflichtet, sie einzuhalten. In Artikel 3 etwa ist der Vorrang des Kindeswohls verankert, der laut der Studie in der ARE Bamberg missachtet wird. Dieser muss der KRK zufolge bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden - ob von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen. Dies gilt auch in Einrichtungen für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive.

Aus Sicht des bayerischen Sozialministerium werden die entsprechenden Kinderrechte auch in der ARE Bamberg umgesetzt. „Asylbewerber werden in Bayern in den Aufnahmeeinrichtungen, Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften human untergebracht und versorgt“, heißt es aus dem Ministerium. „Das Sozialministerium verurteilt jede Form von Diskriminierung. Wir dulden keine Gewalt gegen Asylbewerber in Bayern.“ Es gelte auch null Toleranz gegen Übergriffe innerhalb der Einrichtungen. Asylbewerber würden medizinisch nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes umfassend versorgt. In Bamberg gebe es dafür eine medizinische Ambulanz.

Derzeit sind nach Angaben der Regierung von Oberfranken in der ARE in Bamberg 289 Menschen untergebracht, davon 142 Menschen unter 18 Jahren. Die Einrichtung soll ausgebaut werden auf 4500 Plätze. Im vergangenen September war sie für 1500 Asylsuchende vor allem aus Balkan-Staaten geschaffen worden, die nach derzeitigem Recht kaume eine Bleibeperspektive haben. Das bayerische Kabinett hatte Anfang Mai beschlossen, die beiden sogenannten Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching bei Ingolstadt und in Bamberg in „besondere Aufnahmeeinrichtungen“ umzuwidmen.