Sieg für "Storch Heinar"

11.08.2010 | Stand 03.12.2020, 3:47 Uhr

Nürnberg (epd/AP) Spott über die Modemarke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg erlaubt. Das bei Rechtsradikalen beliebte Label scheiterte gestern mit dem Versuch, die Persiflage-Marke "Storch Heinar" verbieten zu lassen.

Die "Thor Steinar"-Vertriebs- firma MediaTex aus dem brandenburgischen Mittenwalde hatte den Satire-Storch wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten und Verunglimpfung verklagt. "Storch Heinar"-Erfinder Mathias Brodkorb bezeichnete das Urteil als "Sieg der Vernunft".

Die Persiflage-Klamotten gehören zur Kampagne "Endstation Rechts" der Jusos in Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Wappentier "Storch Heinar" ist ein zerzaustes Federvieh mit Hitlerbärtchen und Wehrmachtshelm. Sein Konterfei wird seit 2008 auf T-Shirts per Internet verkauft, was "Thor Steinar" gar nicht spaßig findet. Zum weiteren Storchen-Sortiment gehören unter anderem die GröTaZ, die "größte Tasse aller Zeiten", und die "Kampftasche debiler Rudolf", die den Vogel in Anspielung auf Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß als Kampfflieger zeigt.

Zwischen "Storch" und "Thor" bestehe weder beim Namen noch bei der bildlichen Darstellung Verwechslungsgefahr, befand Richter Horst Rottmann. Damit entfalle das wesentliche Kriterium für eine Markenrechtsverletzung. Auch von einem Versuch, "Thor Steinar" durch Verunglimpfung Kunden abspenstig zu machen, könne keine Rede sein. Ähnlich wie "Lusthansa" sei "Storch Heinar" eindeutig eine Persiflage und stehe somit unter dem Schutz der Kunstfreiheit.

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte der Richter der Firma MediaTex geraten, die Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückzuziehen. Die Firma bestand jedoch auf einem Urteil.

Klein beigeben musste "Storch Heinar" nur bei der von ihm vertriebenen Tasche "Wüstenfuchs". Hier hatte sich "Thor Steinar" bereits vorher die Namensrechte gesichert. Weil allerdings nach Angaben von "Storch Heinar" erst vier dieser Taschen verkauft wurden, dürfte der Schadensersatz gering ausfallen. Dass das Gericht in weiten Teilen Brodkorb recht gab, lässt sich auch an der Teilung der Prozesskosten ablesen. 94 Prozent muss MediaTex tragen, nur sechs Prozent der Politiker. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Brodkorb erklärte nach dem Richterspruch, er sei über den Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert. Wie hoch die Kosten seien, wisse er noch nicht. Sie seien aber bewältigbar. "Verglichen mit der Werbekampagne, die uns die MediaTex gesponsert hat, sind das Beträge, die wir gerne entrichten", sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern. Die Verkäufe hätten sich seither vervielfacht. Ironisch erklärte Brodkorb, Storch Heinar strebe nun die "Modeweltherrschaft" an. Die Initiative plant dabei wirklich eine Expansion. Gestern gab sie bekannt, dass man ab sofort mit der Satire-Gruppe "Front deutscher Äpfel" kooperiere, die ebenfalls Rechtsextreme persifliert.