Rupp-Prozess: Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft
Landshut (dk) Siebeneinhalb Jahre Haft für die Witwe Hermine Rupp und Matthias E., Freispruch für die ältere Tochter: Das sind die Forderungen des Staatsanwalts im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod des Neuburger Bauern Rudolf Rupp am Landshuter Landgericht. Die Verteidiger plädieren auf Freispruch.

Der Tag als das Urteil zu wanken begann. Am 10. März 2009 holten Polizeitaucher den Mercedes mit der Leiche Rudolf Rupps an der Staustufe Bergheim aus der Donau.
In den Schlussplädoyers hat der Staatsanwalt nun sieben Jahre und sechs Monate Haft für Hermine Rupp und Matthias E. wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert. Die ältere Tochter solle vom Vorwurf der Beteiligung durch Unterlassung freigesprochen werden.
Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass ein Selbstmord nahezu auszuschließen sei. Rupp sei am betreffenden Abend nach Hause gekommen, dann sei ein Streit eskaliert. Rupp sei gestoßen und anschließend geschlagen worden, womöglich auf den Kehlkopf.
Die Verteidigung sieht es nicht als erwiesen an, dass Rupp an dem Abend überhaupt nach Hause gekommen ist. Sie hält einen Selbstmord für möglich, fordert Freispruch und Haftentschädigung.
Das Urteil wird morgen fallen.
dk
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So ein schmaler Bericht
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geschrieben am 24.02.2011 16:54
zu sicherlich emotional und großartig vorgetragenen Schlussplädoyers beider Seiten.
Wenn das alles war dazu und kein update erfolgt, bin ich aber schon entäuscht.
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