Mittwoch, 30.05.2012 |

 

24.02.2011 12:53 Uhr | 853x gelesen
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Rupp-Prozess: Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft


Bild: Rupp-Prozess: Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft.  Landshut (dk) Siebeneinhalb Jahre Haft für die Witwe Hermine Rupp und Matthias E., Freispruch für die ältere Tochter: Das sind die Forderungen des Staatsanwalts im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod des Neuburger Bauern Rudolf Rupp am Landshuter Landgericht. Die Verteidiger plädieren auf Freispruch.

Landshut (dk) Siebeneinhalb Jahre Haft für die Witwe Hermine Rupp und Matthias E., Freispruch für die ältere Tochter: Das sind die Forderungen des Staatsanwalts im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod des Neuburger Bauern Rudolf Rupp am Landshuter Landgericht. Die Verteidiger plädieren auf Freispruch.


Rupps Ehefrau sowie die beiden Töchter und Matthias E., der Ex-Verlobte einer Tochter, waren 2005 zu teilweise langen Haftstrafen wegen Totschlags und Beihilfe dazu verurteilt worden. Sie hatten teilweise in – anschließend widerrufenen Geständnissen – erklärt, den Landwirt erschlagen, zerstückelt und an die Hofhunde verfüttert zu haben.
 
Fall Rupp Prozess
Der Tag als das Urteil zu wanken begann. Am 10. März 2009 holten Polizeitaucher den Mercedes mit der Leiche Rudolf Rupps an der Staustufe Bergheim aus der Donau.
Das erwies sich jedoch als völlig falsch: Im März 2009 wurde die vollständige Leiche Rupps mitsamt seinem Auto in der Donau gefunden. Im Wiederaufnahmeverfahren will das Landgericht Landshut daher seit Oktober klären, wie der Landwirt zu Tode kam. Das Verfahren gegen eine Tochter wurde mittlerweile wegen ihrer Schwangerschaft abgetrennt. Seit Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens liefern sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft regelmäßig Wortgefechte.
 
In den Schlussplädoyers hat der Staatsanwalt nun sieben Jahre und sechs Monate Haft für Hermine Rupp und Matthias E. wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert. Die ältere Tochter solle vom Vorwurf der Beteiligung durch Unterlassung freigesprochen werden.

Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass ein Selbstmord nahezu auszuschließen sei. Rupp sei am betreffenden Abend nach Hause gekommen, dann sei ein Streit eskaliert. Rupp sei gestoßen und anschließend geschlagen worden, womöglich auf den Kehlkopf.

Die Verteidigung sieht es nicht als erwiesen an, dass Rupp an dem Abend überhaupt nach Hause gekommen ist. Sie hält einen Selbstmord für möglich, fordert Freispruch und Haftentschädigung.
 
Das Urteil wird morgen fallen.
 




dk
 
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  • So ein schmaler Bericht (0)
    geschrieben am 24.02.2011 16:54

    zu sicherlich emotional und großartig vorgetragenen Schlussplädoyers beider Seiten.
    Wenn das alles war dazu und kein update erfolgt, bin ich aber schon entäuscht.

    Autor:   themusicians  (53)
    Beiträge: 115



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