Weißenburg
Rüge aus Berlin für Pläne der Weißenburger "Hörnleinkreuzung"

Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags bezeichnet Pläne des Staatlichen Bauamts als "in höchstem Maße unwirtschaftlich"

11.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:35 Uhr
Der aufwendige und kreuzungsfreie Ausbau der Weißenburger "Hörnleinkreuzung" nach den Plänen des Staatlichen Bauamts Ansbach wurde jetzt auch vom Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags gerügt. −Foto: Foto: Staatliches Bauamt Ansbach

Weißenburg (HK) Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner jüngsten Sitzung das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgefordert, den aufwendigen Ausbau der sogenannten "Hörnleinkreuzung" in Weißenburg vor einer Entscheidung auf die Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen.

Der Ausbau, der Mehrkosten in Höhe von rund zehn Millionen Euro verursachen würde, sei an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten.

Wie bereits Ende des vergangenen Jahres bekannt geworden ist, hat auch der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht dem Staatlichen Bauamt Ansbach und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgeworfen, dass der geplante höhenungleiche Ausbau in höchstem Maße unwirtschaftlich sei. Eine wesentlich günstigere Variante würde nach Ansicht des Bundesrechungshofes denselben Effekt bringen.

Die Hauptkritik des Bundesrechnungshofes: Das BMVI halte ohne Nachweis der Wirtschaftlichkeit daran fest, die Hörnleinkreuzung aufwendig auszubauen, was für den Bund Mehrkosten in Höhe von rund zehn Millionen Euro bedeute. Der Bundesrechnungshof prüfte deshalb die Planung für den Ausbau der Kreuzung erneut und stellte fest, dass sich die Straßenbauverwaltung Ansbach bereits im Jahr 2003 nach einer Voruntersuchung darauf festgelegt hatte, die Kreuzung höhenungleich auszubauen.

Den Plänen zufolge soll die Bundesstraße2 mit zwei Fahrstreifen in einem Trog unter der kreuzenden Straße geführt werden. Die Planung mit 14 neuen Bauwerken, einer Grundwasserwanne sowie einem darüberliegenden Kreisverkehr geht von Baukosten allein für den Kreuzungsbereich in Höhe von 16,6 Millionen Euro aus. Insgesamt soll der Umbau rund 37 Millionen Euro kosten.

Weißenburgs Landrat Gerhard Wägemann und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel waren auch nach der Kritik des Bundesrechnungshofes vor einigen Monaten felsenfest davon überzeugt, dass die höhenungleiche Variante die einzige Möglichkeit sei, die alle Forderungen des Bundes an eine Bundesstraße erfüllen könne. Nur der höhenfreie Ausbau habe die erhoffte Wirkung, den Verkehr fließen zu lassen und Unfälle zu vermeiden. Bekanntlich ist die "Hörnleinkreuzung" seit Jahren der Unfallschwerpunkt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen schlechthin.

Für Wägemann und Schröppel war der Einwurf des Bundesrechnungshofes deshalb "nicht mehr als eine Meinung, die von Theoretikern am grünen Tisch" geäußert wurde. Diese würden die Situation vor Ort nicht kennen und nur Zahlen miteinander vergleichen. Wägemann ist sich nach wir vor sicher: "Wir haben uns richtig entschieden und wollen weiterhin den höhenfreien Ausbau. "

Nach Informationen unserer Zeitung erwartet der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht des BMVI. bis zum 30. April. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses ist letztlich die parlamentarische Schlussfolgerung und die Reaktion auf die Kritik des Bundesrechnungshofes, auf die jetzt das BMVI reagieren und die Planung mit Zahlen belegen muss.
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