München
Rückwirkend zum Neujahrstag

Die CSU-Fraktion des Landtags beschließt das Ende der Straßenausbaugebühren

11.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:53 Uhr

München (DK) Es ist ein klarer Sieg für die Freien Wähler in Bayern: Gestern beschloss die CSU-Landtagsfraktion das Ende der umstrittenen Straßenausbaugebühren.

Über ein entsprechendes Gesetz konnten Kommunen bisher dem Anlieger die Kosten für kommunale Straßenausbauprojekte ganz oder teilweise auferlegen, obwohl es sich um öffentliche Straßen handelte. Damit soll, rückwirkend zum 1. Januar 2018, Schluss sein, verkündeten gestern CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer, Innenminister Joachim Herrmann und Staatskanzleichef Florian Herrmann. Als designierter Ministerpräsident hatte Markus Söder dies schon bei der Klausurtagung in Kloster Banz im Januar als Grundsatzentscheidung erklärt. Einen Gesetzentwurf hat die CSU gestern in den Landtag eingebracht, der in einem Eckpunktepapier folgendermaßen beschrieben wird: Straßenausbaubeiträge, die vor dem 1. Januar 2018 durch Bescheid festgesetzt und den Beitragspflichtigen bekanntgegeben wurden, werden nach altem Recht behandelt - sind also zu bezahlen. Sollten Kommunen seit dem 1. Januar 2018 noch Bescheide verschickt haben, sind diese aufzuheben, da dafür die Rechtsgrundlage fehlt, bereits bezahlte Beträge sind dann zurückzuerstatten. Wo es vor dem 1. Januar 2018 zu derzeit noch laufenden Rechtsstreitigkeiten kam, sollen diese gemäß altem Recht entschieden werden.

"Die Zäsur ist der 1. Januar 2018", stellte Florian Herrmann klar. Für Straßen, für die zwar Vorauszahlungen erhoben wurden, der endgültige Betrag aber noch nicht festgesetzt ist, haben die Gemeinden noch bis 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, diese endgültig technisch fertigzustellen. Zugleich, so betonte CSU-Fraktionschef Kreuzer, wolle man die Kommunen "nicht im Regen stehen lassen": Der Freistaat erstatte den Kommunen, die sich eine entsprechende Beitragssatzung gegeben haben, diejenigen Beträge, mit denen sie als Gebühr von den Anliegern hatten rechnen dürfen. Kommunen ohne Beitragssatzung dürfen hingegen nicht mit Geld vom Freistaat rechnen. Nur zum Vergleich: In Unterfranken haben rund 97 Prozent der Kommunen eine solche Satzung, in Niederbayern hingegen nur 39 Prozent. Mit rund 65 Millionen Euro jährlich rechnet die CSU jeweils für 2018 und 2019.
In einem zweiten Schritt soll bei den Verhandlungen für den kommunalen Finanzausgleich mit den Kommunen verhandelt werden, in welcher Weise sich der Freistaat künftig an den kommunalen Straßenausbaukosten beteiligt - und welchen Kommunen dies künftig zu Gute kommt: Nur denen, die bisher schon eine Straßenausbausatzung hatten oder allen.
Die Freien Wähler, die das Thema vor einigen Monaten auf die Agenda gehoben und zu Anfang auf Widerstand der CSU gestoßen waren, hatten zwischenzeitlich auch einen Volksentscheid dazu angestoßen. Neben den 189 000 dem Innenminister bereits überreichten Unterschriften lägen in den Geschäftsstellen der Freien Wähler weitere 144 000 Unterschriften. "Wir werden an dem Volksbegehren festhalten, weil wir bisher nur ein zweiseitiges Eckpunktepapier kennen", sagte der Freie-Wähler-Landtagsabgeordnete Michael Piazolo. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger freute sich zwar über das grundsätzliche Signal der CSU und sagte, "wir bewegen Bayern". Nur den Freien Wählern sei es zu verdanken, dass Bewegung in die Sache gekommen sei. "Wir haben das Eis gebrochen", so Aiwanger. Völlig unzufrieden zeigte er sich allerdings mit der Absicht der CSU, die Rechtsänderung nur rückwirkend zum 1. Januar 2018 zuzulassen - er wolle eine rückwirkende Änderung zum 1. Januar 2014. Das wiederum bezeichneten CSU-Fraktionschef Kreuzer und Staatskanzleichef Herrmann als "Fantasie" - man wolle die Zukunft finanzieren, nicht die Vergangenheit. Zudem sei ein solches Datum willkürlich und nicht rechtssicher.

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Alexander Kain