Dienstag, 16.03.2010 |

 

08.02.2010 21:00 Uhr | 119x gelesen
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Einige Untreue-Vorwürfe fallen weg


Bild: Einige Untreue-Vorwürfe fallen weg . Pfaffenhofen Pfaffenhofen (DK) Betont gelassen und voller Zuversicht sehen Josef Schäch und seine Anwälte einem möglichen Gerichtsverfahren gegen den beurlaubten Landrat entgegen. Doch auch die Staatsanwaltschaft, die sich gestern erstmals nach ihrer Anklageerhebung öffentlich äußerte, gibt sich selbstbewusst – und bewertet so einige Argumente der Verteidigung völlig anders.

Pfaffenhofen (DK) Betont gelassen und voller Zuversicht sehen Josef Schäch und seine Anwälte einem möglichen Gerichtsverfahren gegen den beurlaubten Landrat entgegen. Doch auch die Staatsanwaltschaft, die sich gestern erstmals nach ihrer Anklageerhebung öffentlich äußerte, gibt sich selbstbewusst – und bewertet so einige Argumente der Verteidigung völlig anders.


Konkret zur Last legen die Münchener Ermittler dem früheren Wolnzacher Bürgermeister und seinem damaligen Kämmerer Wolfgang Zwack zwei gemeinschaftliche Fälle von Untreue im Zusammenhang mit der Aufnahme von illegalen Kassenkrediten in Höhe von jeweils zwei Millionen Euro in den Jahren 2007 und 2008. Dabei seien Zinsschäden von rund 180 000 Euro zu Lasten der Marktgemeinde entstanden. Die Argumentation der Schäch- und Zwack-Anwälte, die mit Hilfe der Kassenkredite geschaffenen Werte seien deutlich höher als die Zinsschäden und damit sei der Vorwurf der Untreue aus der Welt, ließ Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich nicht gelten: "Hier vertreten wir eine völlig andere Meinung als die Verteidiger", sagte der Behördensprecher.

Die Anklagebehörde geht weiter davon aus, dass Höhe und Anzahl der aufgenommenen Kassenkredite "verschleiert" und ohne Kenntnis des Marktgemeinderates unter Verletzung haushaltsrechtlicher Vorgaben aufgenommen wurden, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt Eduard Mayer. Zudem habe der ehemalige Kämmerer Kassenkreditakten vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet. Untreue wirft die Staatsanwaltschaft Schäch und Zwack auch im Zusammenhang mit den zwei privaten Autos und dem Fernsehgerät vor, die der frühere Marktkämmerer mit insgesamt 31 000 Euro teilweise aus dem Gemeindehaushalt finanziert haben soll. In München nimmt man Zwack nicht ab, dass sein langjähriger Chef nichts von seinen Machenschaften gewusst hatte – trotz entsprechender Beteuerungen Zwacks in Vernehmungen und einer eidesstattlichen Versicherung: "Herr Schäch hat die Auszahlungsanordnungen in voller Kenntnis der wahren Umstände unterschrieben", sind sich Oberstaatsanwalt Heidenreich und seine Kollegen sicher.

Nicht weiter verfolgt wurde von der Staatsanwaltschaft dagegen der Vorwurf des Kreditbetrugs. Ähnlich wie die Verteidigung geht man bei den Ermittlern davon aus, dass es angesichts der bestehenden Gesetzeslage den Tatbestand des Kreditbetrugs nur bei Unternehmen und Betrieben, nicht aber bei Kommunen gibt.

Der Behördensprecher bestätigte, dass einige Untreue-Vorwürfe (unter anderem Stromkosten und Zuschuss TSV Wolnzach sowie Einbau Lüftungsgerät Hopfensiegelhalle) mangels Tatverdacht fallen gelassen wurden. Eingestellt worden seien auch eine Reihe weiterer Fälle von unerlaubten Kassenkreditaufnahmen. Allerdings nicht wegen fehlenden Tatverdachts, sondern weil diese angesichts der beiden in der Anklage aufgeführten Fälle von Zinsschäden und der dafür zu erwartenden Strafen nicht mehr ins Gewicht fallen würden.

Nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen will Heidenreich auch die Behauptung der Schäch-Anwälte, dass die Staatsanwaltschaft in Sachen "dritter Teil Prüfbericht" des Kommunalen Prüfungsverbandes jeglichen Verdacht auf Straftaten verneint und erst gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. "Der Bericht wird derzeit noch von uns geprüft", betonte der Oberstaatsanwalt, man habe in diesem Zusammenhang nichts eingeleitet, aber auch nichts eingestellt.

Im Falle eines Gerichtsverfahrens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Schäch und Zwack wegen der Untreue-Vorwürfe gemeinsam auf der Anklagebank des Landgerichts sitzen werden. Der Strafrahmen für Untreue, so Leitender Oberstaatsanwalt Eduard Mayer, sehe neben einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Von Rudi Gegger


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