Oberbayerischer Hausverloser vor Gericht
München (DK) Die Idee, seine Doppelhaushälfte in Baldham-Vaterstetten im Landkreis Ebersberg im Internet zu verlosen, wird für den Münchner Volker Stiny, inzwischen Wahl-Berliner, immer mehr zum Albtraum: Ab Montag muss er sich nun vor dem Landgericht München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug in 18 294 Fällen mit unerlaubter Veranstaltung einer Ausspielung – also einer Verlosung – vor.

Seine Doppelhaushälfte in Baldham-Vaterstetten möchte Volker Stiny an den Mann bringen – am liebsten per Quiz im Internet. Die Behörden machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung. - Foto: oh
Die Regierung von Mittelfranken machte dem Geschäftsmann jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung: Die zuständige Behörde sah wegen des Zufallsprinzips am Spielende eindeutig einen Fall von Glücksspiel vorliegen und erlegte Stinys Hausverlosungsprozedere aufgrund der fehlenden Genehmigung ein Verbot auf. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich allerdings schon knapp 20 000 Teilnehmer dafür registriert und bereits ihr Geld, sprich 400 000 Euro auf Stinys Konto überwiesen. Die Einzahler fühlten sich abgezockt, einer stellte Strafanzeige. "Der Angeklagte spiegelte den Teilnehmern vor, dass die Hausverlosung rechtlich zulässig sei", heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. "Bis heute erfolgte weder eine Verlosung des Grundstücks noch eine Rückzahlung der Einsätze."
Gegenüber dem DONAUKURIER beteuert Volker Stiny allerdings: "Die Sache wird nach wie vor abgewickelt." Ohne die behördlichen Hürden hätte er "das Haus schon längst übergeben". Direkt nach dem Verbot der Regierung von Mittelfranken strich er nämlich die Miniverlosung am Ende des Quiz. Nun soll derjenige Teilnehmer das Haus erhalten, der zum Schluss alle Fragen richtig beantwortet und damit sämtliche "Konkurrenten" hinter sich gelassen hat. Und dies habe sich Stiny dieses Mal auch von den Aufsichtsbehörden bestätigen lassen.
Von Silvia Obster

