Weg frei für Strafbefehl - Landtag hebt Immunität von Christine Haderthauer auf

03.12.2015 | Stand 02.12.2020, 20:28 Uhr

München (dpa) Nächster Schritt im der Modellbau-Affäre: Die Staatsanwaltschaft kann nun einen Strafbefehl gegen Ex-Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) beantragen. Morgen startet der Prozess gegen ihren Ehemann.

Der bayerische Landtag hob gestern die Immunität der früheren Staatskanzleichefin auf. Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache abgehandelt, es gab keine Einwände. Damit ist der Weg frei für die Staatsanwaltschaft München II, einen Strafbefehl gegen Christine Haderthauer zu beantragen. Dabei geht es um eine vergleichsweise geringfügige "Steuerverkürzung" von 2700 Euro – der einzige strafrechtliche Vorwurf, mit dem die CSU-Politikerin nach der sogenannten Modellbau-Affäre noch konfrontiert ist.

Haderthauer hatte wegen der Affäre im Herbst 2014 ihr Ministeramt verloren. "Politisch ist das längst aufgearbeitet", sagte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Rande der Sitzung. "Dem möchte ich nichts Neues hinzufügen." Haderthauers Anwalt hat bereits deutlich gemacht, dass sie den Strafbefehl akzeptieren will.

Von den ursprünglichen Vorwürfen der Ermittler gegen die CSU-Politikerin ist nicht viel übrig. Einst stand sie wegen Verdachts auf Betrug und Steuerhinterziehung im Visier der Ermittler. Dabei ging es um Haderthauers frühere Beteiligung an dem Kleinunternehmen Sapor Modellbau – einer Firma, für die ein in der Psychiatrie einsitzender Dreifachmörder teure Luxus-Modellautos gebaut hatte.

Treibende Kraft der Firma war Haderthauers Mann Hubert, der ab heute in München vor Gericht steht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als geschäftsführender Sapor-Gesellschafter einem früheren Mitgesellschafter einen niedrigeren Unternehmenswert vorgetäuscht und ihn so um gut 84 000 Euro geschädigt zu haben. Die Ermittlungen gegen Christine Haderthauer wurden eingestellt. Ihr Mann wurde wegen der Vorwürfe gegen ihn vom Dienst als Landgerichtsarzt in Ingolstadt suspendiert. Die Regierung von Oberbayern sieht durch die Vorwürfe das Vertrauensverhältnis zerstört, das bei einem Beamten bei einer gerichtsnahen Tätigkeit aber bestehen müsse. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil soll von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts am 25. Januar 2016 verkündet werden.