München
Vorläufiges Ende im Kuhglocken-Streit

Münchner Landgericht weist Klage ab Doch der Zwist um das Gebimmel geht wohl weiter

14.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:04 Uhr

Demonstrationsobjekt: Zu einem Verhandlungstermin im Oktober hatte Landwirtin Regina Killer eine Kuhglocke mitgebracht. - Foto: Stäbler

München (DK) Die Bayern haben eine besonders innige Beziehung zu ihren glockenumhängten Kühen. Und diese innige Beziehung wiederum erklärt, wieso einem Verfahren vor dem Münchner Landgericht, in dem gestern das Urteil gefallen ist, so viel Aufmerksamkeit zukommt wie sonst nur spektakulären Mordprozessen.

Ein Anwohner aus Holzkirchen südlich von München hatte gegen die Bäuerin Regina Killer geklagt, weil deren Kühe vor seinem Haus weiden. Den Gestank der Tiere, die Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen und den Wertverlust seiner Immobilie führte Reinhard U. an - vor allem aber das nervtötende Gebimmel der Kuhglocken. Nun hat das Landgericht seine Klage abgewiesen, und doch ist die Sache noch nicht ausgestanden. Doch dazu später.

Zunächst zum Fall des Unternehmers Reinhard U., der sein Haus im kleinen Ortsteil Erlkam 2011 erwarb. Drei Jahre später verpachtete die Gemeinde Holzkirchen die benachbarte Wiese zur Viehhaltung an Regina Killer - sehr zum Leidwesen des Anwohners. Ihm zufolge sei der Lärm der Kuhglocken kaum auszuhalten, seine Ehefrau und er litten unter Schlaflosigkeit, sie habe überdies depressive Verstimmungen. Und so zog Reinhard U. vor Gericht, wo man sich 2015 in erster Instanz auf einen Vergleich einigte: Seither dürfen die Kühe nur noch im weiter entfernten Teil der Weide mit Glocken grasen.

Reinhard U. stimmte dieser Lösung zu, erachtete sie aber schon bald als unzureichend. Und so klagte er abermals, nun gegen Regina Killer und die Gemeinde Holzkirchen als Grundstücksbesitzerin - diesmal vor dem Landgericht München, wo die Vorsitzende Richterin bei der Verhandlung im Oktober vergeblich um einen Kompromiss rang. Auf der einen Seite sprach sich der Anwalt von Reinhard U. partout gegen Kuhglocken aus; auf der anderen Seite lehnte Regina Killer den Vorschlag ab, die Tiere auf Kosten des Klägers mit GPS-Geräten auszurüsten.

Nun hat das Gericht also sein Urteil verkündet und die Klage abgewiesen. In der Begründung wird auf den 2015 geschlossenen Vergleich verwiesen. "Irgendeine Möglichkeit für den Kläger, sich von diesem von ihm geschlossenen verbindlichen Vertrag zu lösen, hat das Gericht nicht gesehen", heißt es vonseiten des Landgerichts. Regina Killer reagierte gestern "ein bisserl erleichtert" auf das Urteil. Erleichtert, "weil ich froh bin, dass das Gericht erkannt hat, dass das, was der fordert, Schwachsinn ist". Und nur "ein bisserl", da sie annimmt, dass der juristische Zwist noch lange nicht vorbei ist.

Denn wie kurz vor der Urteilsverkündung bekannt wurde, hat nun auch die Ehefrau von Reinhard U. Klage eingereicht. Der Hintergrund ist klar: Da sie - anders als ihr Mann - seinerzeit dem Vergleich nicht zugestimmt hat, liefe die nun vom Gericht formulierte Begründung bei ihr ins Leere. Sind die Killer'schen Kuhglocken ein bewahrenswerter Brauch oder nur gesundheitsgefährdendes Gebimmel? Diese Frage wird das Landgericht wohl doch noch beantworten müssen.