Neue Runde im Prozess um Otti Fischers Sex-Video

01.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:44 Uhr

München (dpa/lby) Der Prozessmarathon um ein Sex-Video und Ottfried Fischer geht am Donnerstag vor dem Landgericht München I in eine weitere und vielleicht letzte Runde. Einem „Bild“-Journalisten wird die Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs des Kabarettisten vorgeworfen.

Der Journalist war vor zwei Jahren rechtskräftig vom Vorwurf der Nötigung des Kabarettisten freigesprochen worden. Den Freispruch des Landgerichts vom Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Bildaufnahmen hob das Oberlandesgericht aber auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht München zurück. Nun muss eine andere Kammer prüfen, ob der Journalist sich schuldig gemacht hat, indem er sich das Video geben ließ.
 
Dabei geht es insbesondere darum, ob der Journalist wissen konnte, dass Fischer heimlich gefilmt wurde und was genau auf dem Video zu sehen ist. Er gehe davon aus, dass der Journalist „wenigstens wegen der Verletzung der Intimsphäre bestraft werden muss“, sagte Otti Fischers Anwalt Christoph Knauer vor der neuen Verhandlung. Fischer (62) ist in dem Prozess Nebenkläger und hatte wie die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt.
 
Der Fall hatte 2009 seinen Ausgang genommen. Damals war das Video dem Journalisten angeboten worden, mit der Behauptung, Fischer habe Leistungen von Prostituierten nicht zahlen wollen. Das Video soll Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigen. Fischer selbst gab seinerzeit an, er habe „Bild“ nur ein Interview gegeben, weil er von seiner Agentin von der Existenz des Videos unterrichtet worden war.
 
Mehrfach ging es seither durch die Instanzen: Das Amtsgericht verurteilte den Journalisten, das Landgericht sprach ihn in zweiter Instanz frei. Das Oberlandesgericht München hob den Freispruch allerdings auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück. Diese sprach ihn erneut frei. Hier wiederum bestätigte das Oberlandesgericht dann den Freispruch im Fall der Nötigung, verwies aber wegen der Verletzung der höchstpersönlichen Privatsphäre zurück an wiederum eine andere Kammer des Landgerichts, die nun am Donnerstag tagt.
 
Der Axel-Springer-Verlag hatte stets auf die Pressefreiheit verwiesen. Fischer und seine Verteidiger sahen das freilich anders. Vor Jahren - als der Vorwurf der Nötigung noch im Raum stand - sagte er in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“, er wolle verhindern, dass „Pressefreiheit zur Erpresserfreiheit“ verkomme.