München
Keine Einigung über 312 Euro

Der Riedenburger Alois Halser kämpft unermüdlich gegen den örtlichen Fremdenverkehrsbeitrag

04.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:51 Uhr

Alois Halser will auch nach der Berufungsverhandlung am Verwaltungsgerichtshof im Streit um die Riedenburger Fremdenverkehrsabgabe nicht nachgeben. Zu den touristischen Attraktionen in der Stadt gehören die Flugvorführungen auf der Rosenburg. - Fotos: Wenisch, Janda

München/Riedenburg (DK) Etwa drei Dutzend Kommunen in Bayern erheben von Unternehmen, die vom Tourismus profitieren, einen Fremdenverkehrsbeitrag. Streit gibt es darüber laut Verwaltungsgerichtshof aber nur in Riedenburg. Gestern ging die juristische Schlacht in eine neue Runde.

Der Riedenburger Steuerberater Alois Halser muss in seinem jahrelangen juristischen Kampf gegen den Fremdenverkehrsbeitrag der Stadt wohl einen Rückschlag hinnehmen. Bei einer Berufungsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof machten die Richter gestern keinen Hehl daraus, dass sie Halsers Klage, der die Abgabe für undurchsichtig und ungerecht hält, gegen die Stadt Riedenburg wenig Erfolgschancen einräumen. Drei Monate, nachdem der Steuerberater mit einem Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht Rechtsgeschichte geschrieben hat, könnten die Wege daher erneut nach Leipzig führen.

Dabei ging es bei der gestrigen Verhandlung in München nur um sehr wenig Geld. Insgesamt 312 Euro verlangt die Stadt für die Jahre 2008 und 2011 von Halser, weil er über Umwege Einnahmen durch den Tourismus in Riedenburg hat. Denn als Steuerberater kann er Unternehmen vertreten, die unmittelbar vom Fremdenverkehr profitieren, etwa Gaststätten, Hotels oder Lebensmittelgeschäfte. Um zu berechnen, wie hoch der Vorteilssatz - also der vom Tourismus profitierende Anteil an Halsers Geschäft - ist, forderte die Stadt ihn auf, seine Mandanten offenzulegen.

Das aber verweigerte Halser unter Berufung auf Schweigepflichten. Das Rathaus schätzte daraufhin, wie viel er zahlen müsste, um kam für 2008 auf 96 Euro und für 2011 auf 216 Euro. Gegen diese Bescheide klagte Halser 2014 vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Bei der Berufungsverhandlung in München kritisierte er unter anderem mangelnde Transparenz der Kommune bei der Festsetzung von Vorteilssätzen und eine fehlende Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmen und zweifelte die Rechtmäßigkeit des Fremdenverkehrsbeitrags in Riedenburg generell an. Denn diesen dürfen touristenreiche Gemeinden nur erheben, wenn ihre Ausgaben für den Fremdenverkehr höher sind als die Einnahmen aus der Abgabe.

Der Vorsitzende Richter Dieter Zöllner kritisierte zwar die mangelnde Offenlegung der Tourismusausgaben durch die Stadt, zweifelte aber nicht daran, dass diese höher liegen als die Einnahmen von rund 70 000 Euro aus dem Fremdenverkehrsbeitrag. Alleine die Personalkosten für die Touristeninformation dürften diesen Betrag bereits überschreiten, sagte er. Halsers Einwände gegen die Offenlegung seiner Mandanten wies er ebenfalls zurück. Die reine Benennung von Mandanten gegenüber der Kommune sei kein gravierender Eingriff in die Schweigepflicht und aus Sicht des Gerichts gerechtfertigt. Wenn Halser sich dem verweigere, müsse er mit dem Ergebnis der Schätzung leben.

Dennoch rief das Gericht die Prozessbeteiligten mit Blick auf den geringen Streitwert zu einer einvernehmlichen Lösung auf. Angesichts der teils vergifteten Atmosphäre in der Verhandlung stellte Zöllner aber selbst fest, dass dies wohl nicht möglich ist.

Denn die erbitterte Auseinandersetzung zwischen Halser und der Gemeinde hat eine lange Vorgeschichte. Bereits seit 2001 geht der Steuerberater in verschiedenen Verfahren gegen die Stadt Riedenburg vor. Er vertritt unter anderem mehrere Gastronomen, die mit der Höhe und der Art der Erhebung nicht einverstanden sind. Für bundesweites Aufsehen sorgte Halser Ende Januar, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihm das Recht zuerkannte, seine Mandanten in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Damit öffnete er Steuerberatern ein ganz neues Geschäftsfeld auf einem Terrain, das eigentlich Anwälten vorbehalten ist.

Bald könnte er aufgrund des aktuellen Verfahrens nach Leipzig zurückkehren. Denn Halser kündigte direkt nach der Verhandlung in München an: "Ich will das geklärt haben." Wenn das Urteil also wie erwartet zugunsten der Kommune ausfällt und das Gericht Revision zulässt, dann will er diesen Weg auch gehen. Halser ist jedenfalls guter Dinge. Auch in dem anderen Verfahren sei er in den ersten beiden Instanzen gescheitert, habe letztendlich aber in Leipzig Recht bekommen. Bevor er aber eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen treffe, wolle er die Urteilsbegründung abwarten. Diese liegt voraussichtlich in einigen Wochen vor.