München
Fußballer bekommt 3000 Euro nach Foul

Prozess um Knochenbruch in der Kreisliga: Kläger akzeptiert Vergleichsvorschlag

26.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Einen Teilerfolg hat Fabian C., Kreisligakicker vom SC Anger aus dem Berchtesgadener Land, mit seiner Klage auf Schmerzensgeld erzielt. Statt der geforderten 9500 Euro bekommt er 3000. - Foto: Stäbler

München (DK) Es wirkt leicht skurril, wie sie da im Halbkreis beisammen stehen, die Richter und Anwälte in ihren schwarzen Roben. Alle blicken gebannt auf das Fußballspiel, das vor ihnen über den Laptop flimmert - und doch ist dies hier im Oberlandesgericht München keineswegs ein gemütlicher Fernsehabend.

Dabei führt nun sogar einer der Anwälte eine Schussbewegung vor - so, wie man es vor dem Fernseher macht, um den Mitguckern zu zeigen, wie Lukas Hinterseer oder Robert Lewandowski den Ball hätte im Tor versenken müssen.

Dabei geht's hier nicht um Bundes-, sondern um Kreisliga. Und nicht um ein Tor, sondern um ein Foul. Und um die Frage, die Richter Wilhelm Schneider so zusammenfasst: War es ein "unglücklicher Zusammenprall", wie er im Fußball vorkommen kann - "oder war es ein grobes Foul, mit dem man nicht rechnen muss, und daher Anrecht auf Schadensersatz hat" Genau den fordert Fabian R., Kreisligakicker vom SC Anger aus dem Berchtesgadener Land. Er hat sich bei einem Zweikampf im Derby gegen den FC Hammerau im März 2015 so schwer am Fuß verletzt, dass er monatelang krankgeschrieben war und zweimal operiert werden musste. Deshalb hat er seinen Gegenspieler Florian S. auf 9500 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Letzterer betont vor Gericht: "Ich habe den Ball erwischt." Fabian R. sei danach "irgendwie mit seinem Fuß zwischen meine Beine gekommen". Der 29-Jährige wiederum, der sich bei der Aktion Schien- und Wadenbein gebrochen hat, spricht von einem "brutalen Foul". Seine Klage hat das Landgericht Traunstein in erster Instanz abgelehnt - vor allem wegen des Videos, das die Szene aus einiger Entfernung zeigt. Allein darauf will sich das Oberlandesgericht aber nicht verlassen, und so sind an diesem Tag etliche Zeugen geladen.

Den Auftakt macht der Schiedsrichter, der in seinem Bericht noch von einer "Grätsche mit beiden Beinen" geschrieben hatte, für die es die Rote Karte und später drei Spiele Sperre gab. Vor Gericht relativiert er diese Aussage jedoch, nachdem er das Video gesehen hat. Auch die Aussage seines Trainers kann die Vorwürfe von Fabian R. nicht erhärten, weshalb Richter Schneider einen Vergleichsvorschlag auf den Tisch bringt und betont: "Ich würde dem Kläger raten, die 3000 Euro mitzunehmen."

3000 Euro, mit denen alle Ansprüche abgegolten sind - diesen Vorschlag hatten Fabian R. und sein Anwalt am ersten Verhandlungstag noch abgelehnt. Nun aber stimmen sie dem Kompromiss nach kurzer Beratung zu. Ein Urteil bleibt somit aus, die Juristen beider Seiten schütteln die Hände, und der Anwalt von Florian S. klatscht sogar in Kumpelmanier mit Fabian R. ab. Allein die zwei Fußballer verzichten auf einen Handschlag.