Bäumler-Prozess: Verfahren gegen Kunsthändler eingestellt

Staatsanwalt regt ''Joker-Karte'' an

21.02.2017 | Stand 04.01.2022, 19:48 Uhr
Der Ingolstädter Unternehmer Hans Bäumler (links) fühlt sich von seinem früheren Kunstberater betrogen. −Foto: Schattenhofer (Archivfoto)

Ingolstadt (dk) Das Verfahren gegen einen Münchner Kunsthändler vor dem Landgericht München I ist am heutigen Dienstag eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den einstigen Textilfabrikanten Hans Bäumler aus Ingolstadt beim Verkauf von Gemälden um mehrere Millionen Euro betrogen zu haben.

Am dritten Prozesstag nun schlug Vorsitzender Richter Philipp Stoll vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Mit der Verteidigung einigte man sich auf die Summe von einer halben Million Euro, zahlbar an gemeinnützige Organisationen.  "Die Zustimmung erfolgt ausschließlich unter prozessökonomischen Gründen und versteht sich nicht als Schuldeingeständnis", erklärte Rechtsanwalt Peter Witting.

Der Kunsthändler verzichtete auf Strafentschädigung. Er hatte 2016 zwei Monate in U-Haft gesessen und war gegen eine Kaution von einer Million Euro auf freien Fuß gekommen. Nach einer turbulent verlaufenen Befragung von Hauptkommissarin Elisabeth Zum-Bruch vom LKA München verstärkte sich der Eindruck, dass in diesem ungewöhnlichen Fall mehr Fragen offen als beantwortet bleiben, umso mehr. Die auf Kunstermittlungen spezialisierte Beamtin sollte herausfinden, ob die so genannte Van-Leuwen-Sammlung existierte. Angeblich 30 Bilder, die Bäumler 2011 für 22 Millionen Euro angeboten wurden.

Hans Bäumler war durch eine Anzeige in der Süddeutschen Zeitung auf sie aufmerksam geworden, die der Kunsthändler geschaltet hatte. Diesen verband ein freundschaftliches Verhältnis zu Bäumler, doch er sagte ihm nicht, dass die Annonce von ihm stammte. Am Ende erwarb der gut betuchte Unternehmer 13 Bilder für 4,2 Millionen Euro. Zu viel Geld, wie er später behauptete.

Die Kripofrau konnte etliche Fragen des Gerichts und der Verteidigung zu Herkunft und zu früheren Verkaufspreisen der besagten Bilder nicht zufriedenstellend beantworten. Was Rechtsanwalt Peter Witting zu dem Vorwurf veranlasste, sie habe gar nicht richtig ermittelt. "Sie haben keine Ahnung", ging er die Zeugin an, als diese auf das Luxusleben des Angeklagte hinwies. Der Kunsthändler besäße nach einer Erbschaft genug Geld, um sich so ein Leben leisten zu können. Auch der Richter übte Kritik an der Art der Ermittlungen: "Hier geht es um den Vorwurf eines Millionenbetrugs - da sollte man schon eine gewisse Haltung präsentieren."