Manching
Auf die Hochzeit folgt die Abschiebung

Von Manching in den Kosovo: Bardhec Qakolli muss Deutschland und seine Ehefrau verlassen

31.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:44 Uhr

Bessere Zeiten: Bei der Heirat rechnete Bardhec Qakolli noch mit einem Bleiberecht. - Foto: privat

Manching (DK) Die Regierung von Oberbayern hat Bardhec Qakolli abgeschoben. Dabei hatte der Kosovare vor wenigen Wochen geheiratet und somit gute Chancen auf ein Bleiberecht. Sein Anwalt wirft den Behörden vor, sie seien "extrem unfair" vorgegangen.

Kurz nach seiner Hochzeit war Bardhec Qakolli nicht wiederzuerkennen, so fröhlich war er. "Ich habe geheiratet", sagte der Kosovare - als könne er es selbst noch nicht glauben. Die Hochzeit hätte das Happy End eines Behördendramas sein können: Erst nachdem unsere Zeitung berichtet hatte, erhielt Qakolli von der Regierung von Oberbayern eine Passkopie, um heiraten zu dürfen.

Seit 23 Jahren lebte der 37-Jährige in Bayern, hatte eine Arbeitsstelle und wurde dennoch ins Rückführungszentrum im Ingolstädter Süden eingewiesen. Die Hochzeit Ende April sollte die Rettung sein: Weil seine Frau, ebenfalls eine Kosovarin, hier arbeitet und laut Anwalt eine Aufenthaltserlaubnis hat, bedeutete die Eheschließung für ihn das Bleiberecht - so sichert es das deutsche Gesetz zu.

Bardhec Qakollis Freude war trotzdem verfrüht: Die Regierung von Oberbayern hat ihn jetzt abgeschoben. Völlig überraschend saß er plötzlich im Flugzeug, unterwegs in ein Land, das er zuletzt als Kind gesehen hat. Wie ist das möglich?

Ingo Pünter, der Anwalt des Asylbewerbers, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Regierung von Oberbayern. Diese hätte den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gar nicht geprüft. Die Regierung widerspricht: Der Antrag sei geprüft worden, es hätten nicht alle Voraussetzungen vorgelegen.

Das Ergebnis des Antrags ist beim Anwalt allerdings nicht angekommen. Dieser wirft Regierungsmitarbeitern außerdem vor, sie hätten Qakolli zunächst zugesagt, sie würden seine Duldung verlängern. An dem Termin, an dem er das Papier abholen sollte, kam stattdessen die Abschiebepolizei. "Das ist extrem unfair", sagt Pünter. Von einer Behörde dürfe der Bürger ein offenes Verfahren erwarten.

Auch hier widerspricht die Regierung: Die Duldung habe nur bis zur Hochzeit gegolten. Danach sei Qakolli weiterhin "vollziehbar ausreisepflichtig" gewesen. In diesem Rahmen sei nur vereinbart worden, dass eine Vorsprache zur Prüfung nötig sein könnte.

Noch am Tag der Abschiebung beantragte Pünter beim Verwaltungsgericht München, die Zwangsausweisung zu stoppen. Der Richter bekam den Antrag durch ein Versehen allerdings erst am Folgetag auf den Schreibtisch, wie ein Gerichtssprecher bestätigte - zu spät für Bardhec Qakolli.

Er ist vorübergehend im Kosovo bei Verwandten untergekommen. Ihm gehe es schlecht, berichtet seine Frau Xufa Qakolli. Anwalt Pünter will erreichen, dass die Regierung zumindest die Wiedereinreisesperre von 30 Monaten aufhebt. Qakolli könnte dann Familiennachzug beantragen.