Ingolstadt
Das letzte Urteil ist gesprochen

Fall Rupp: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte lehnt Beschwerde der Anwälte ab

10.12.2015 | Stand 02.12.2020, 20:26 Uhr

Bergung des Rupp-Mercedes im März 2009: Als die Polizei das Auto mitsamt der Leiche des Bauern bei Bergheim aus dem Wasser zog, bedeute das die Wende in dem mysteriösen Fall - Foto: Rein

Ingolstadt (DK) Der Fall des auf mysteriöse Weise zu Tode gekommenen Bauern Rudolf Rupp hat über viele Jahre die Region bewegt. Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) scheint die Sache nun endgültig abgeschlossen.

Die Richter im französischen Straßburg wiesen eine Beschwerde der Anwälte von drei der ehemals vier Angeklagten als unbegründet zurück, dies teilte gestern Rechtsanwalt Klaus Wittmann mit. Die Verteidiger hatten vor dem EGMR bis zuletzt um eine Haftentschädigung gekämpft.

Im Jahr 2001 war der im Neuburger Stadtteil Heinrichsheim lebende Landwirt Rudolf Rupp nach einem Kneipenbesuch spurlos verschwunden. Vier Jahre später wurden Rupps Witwe und der damalige Schwiegersohn in spe wegen gemeinschaftlichen Totschlags sowie die beiden Töchter Rupps wegen Beihilfe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Vorwurf: Sie sollten den Bauern umgebracht, zerstückelt und anschließend an die Hofhunde verfüttert haben.

Mit dem Auftauchen von Rupps Mercedes samt seiner Leiche an der Bergheimer Donau-Staustufe im Jahr 2009 erwies sich das Urteil als hinfällig. Das Wiederaufnahmeverfahren endete im Jahr 2011 mit Freisprüchen für die Angeklagten. Eine Entschädigung für die bereits abgesessenen Haftstrafen bekamen sie aber nicht. Die Begründung: Durch ihre falschen Geständnisse hätten sie ihre Gefängnisstrafe praktisch selbst verschuldet.

Nun gehen die Ex-Angeklagten endgültig leer aus. Der einst mitangeklagte Schwiegersohn in spe war an der nun abgewiesenen EGMR-Beschwerde nicht mehr beteiligt.

Laut Rechtsanwalt Wittmann, der Rupps Witwe vertrat, begründete der EGMR sein Urteil damit, dass der Gerichtshof nicht dazu berufen sei, falsche Feststellungen nationaler Gerichte oder deren Beweisführung zu korrigieren.