Ingolstadt
Unterwasserkameras schaffen Sicherheit

Videoüberwachung in Erlebnisbädern soll Menschen vorm Ertrinken retten – nicht Sexspiele aufdecken

20.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:53 Uhr

Foto: DK

Ingolstadt (DK) Der Fall schlägt Wellen: Im Erlebnisbad Titania Neusäß war sich ein Pärchen in der dunklen Grotte sehr nahe gekommen. Das Videomaterial mit den Sexspielen diente als Beweis vor Gericht. Doch warum läuft in einem Bad unter Wasser die Kamera? Und ist das überhaupt erlaubt

Ja, sagt Joachim Heuser, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen: „Denn die Besucher werden ja auf Hinweisschildern über die Videoüberwachung informiert.“ Der Sicherheitsaspekt sei vorrangig: „Es geht in erster Linie darum, Menschen vor dem Ertrinken zu retten.“ Unterwasseraufnahmen seien schon gar kein Problem, so Heuser: „Denn man erkennt ja die Gesichter nicht.“

Es ist nicht allein in Neusäß ein Problem, dass sich Pärchen in Erlebnisbädern manchmal an intimen Wasserspielen erfreuen. Doch auch in der Titania Therme dient die Videoüberwachung nicht dazu, solche Späßchen aufzudecken, sondern im Notfall Menschenleben zu retten. „Die Grotte ist verwinkelt, dunkel und von außen nicht einsehbar“, erklärt Sprecherin Irina Schneider. „Videokameras sind notwendige sicherheitstechnische Vorkehrungen, die es der Badaufsicht ermöglichen, Bereiche zu überwachen, die nicht ohne Weiteres eingesehen werden können.“

Im Titania Neusäß werden verschiedene Stellen überwacht – über und unter Wasser nur die Grotte im Erlebnisbereich sowie das Auffangbecken der Trichterrutsche. Im Saunabereich und den Umkleiden gibt es keine Kameras. Wie die Sprecherin weiter mitteilt, werden die Besucher ausdrücklich auf die Videoüberwachung in bestimmten Bereichen hingewiesen – auf Schildern sowie in der Haus- und Badeordnung. Die Aufnahmen werden nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Kommt es beispielsweise zu einem sexuellen Übergriff unter Wasser und ein Badegast erstattet Anzeige, wird der Polizei das Material zur Verfügung gestellt.

Die Unterwasseraufnahmen von den Sexspielen des Pärchens im Titania Neusäß wurden vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg nun auch vor Zuschauern gezeigt. Die jungen Leute hatten stets bestritten, Sex gehabt in der Therme gehabt zu haben. Sie waren in erster Instanz vom Amtsgericht Augsburg wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu Sozialstunden und Jugendarrest verurteilt worden und in Berufung gegangen. Die verwarf der Richter aber. Auch im Internet ist das Filmchen zu sehen. Dazu heißt es auf der Homepage von Titania Neusäß: „Wir weisen darauf hin, dass eine Freigabe des Filmmaterials durch uns nicht stattgefunden hat und wir damit einer Veröffentlichung sämtlichen Bildmaterials aus diesem Film widersprechen.“

Eine Videoüberwachung unter Wasser gibt es im Wonnemar Ingolstadt nicht. „Die Videoüberwachung sonstiger Badbereiche wird gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes eingesetzt“, erklärt Center-Managerin Stefanie Stock. Die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen erfolge im jährlichen Datenschutzaudit durch den Datenschutzbeauftragten. Nächster Termin sei am 16. September.

Die Videoüberwachung diene zur Vermeidung und Aufklärung von Unfällen, Diebstahl oder Sachschaden, erklärt Stock. Vorkommnisse in der Vergangenheit belegten die Notwendigkeit. „Die Kameras im Gebäude dienen größtenteils der Sicherung der Gäste und überwachen meist große Bereiche, sodass Einzelpersonen nicht erkennbar sind.“ Auch im Wonnemar wird der Besucher am Eingang auf die Videoüberwachung hingewiesen.