Ingolstadt
SS-Mann Faber lehnt Auslieferung ab

09.05.2011 | Stand 03.12.2020, 2:51 Uhr
Leben in Abgeschiedenheit: Hinter diesem Fenster im Ingolstädter Piusviertel wohntKlaas Carel Faber. Die Nachbarn bekommen ihn selten zu sehen. −Foto: Richter

Ingolstadt (hri) Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber wird wohl nicht an sein früheres Heimatland ausgeliefert. Die Niederlande hatten im vorigen Herbst einen europäischen Haftbefehl gegen den 89-Jährigen erwirkt und seine Überstellung gefordert.

Der seit 1961 in Ingolstadt lebende Mann wurde gestern dazu gehört und lehnte es ab, sich vor der holländischen Justiz zu verantworten. Da Faber deutscher Staatsbürger ist, kann er nur mit eigener Zustimmung ausgeliefert werden. Der Mann war zuletzt gesundheitlich so stark angeschlagen, dass die gestrige Anhörung nach Informationen des DONAUKURIER nicht wie üblich im Amtsgericht, sondern in seiner Wohnung im Ingolstädter Nordwestviertel erfolgte. Er hatte auf einen Rechtsbeistand verzichtet.
 
Ob Faber tatsächlich als Deutscher gilt, war von der Stadt Ingolstadt geprüft worden. Demnach besitzt der 89-Jährige die Staatsbürgerschaft nicht nur nach einem so genannten Führererlass als früheres Mitglied der Waffen-SS, sondern auch durch Feststellung der Bezirksregierung Düsseldorf von 1954, zwei Jahre nach seiner Flucht aus einem holländischen Gefängnis. Dort sollte er für den Mord an mindestens elf Menschen büßen, war aber in einer spektakulären Aktion geflüchtet. Seither lebt Faber in Deutschland, die meiste Zeit davon in Ingolstadt. "Wir müssen jetzt formal über den Auslieferungsantrag entscheiden", erklärte Alfons Obermeier von der Generalstaatsanwaltschaft München gestern Nachmittag auf Anfrage das weitere Prozedere. Dem Vernehmen nach gilt es rechtlich als ausgeschlossen, dass Faber den Holländern doch noch übergeben wird.

Klaas Faber hatte von August 1944 bis Kriegsende freiwillig der Waffen-SS in Groningen gedient, um Terror- und Partisanengruppen zu bekämpfen. Dabei soll er an der Erschießung mehrerer Landsleute beteiligt gewesen sein. Das 1947 von der holländischen Justiz gegen ihn verhängte Todesurteil war später in lebenslängliche Haft umgewandelt worden.