SS-Mann Faber bekommt Post von der Justiz
Ingolstadt (DK) Muss der mutmaßliche Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber doch noch ins Gefängnis? Dem Landgericht Ingolstadt liegt, wie kürzlich berichtet, ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vollstreckung eines auf lebenslange Freiheitsstrafe lautenden Urteils aus den Niederlanden vor, weil er als freiwilliges Mitglied der Waffen-SS an der Ermordung von Landsleuten beteiligt gewesen sein soll.
Erst wenn Faber sich zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft geäußert oder eine Einlassung verweigert hat, wird die Justiz sich die nächsten Schritte überlegen. Zum weiteren Prozedere kann die Landgerichtspräsidentin nichts sagen. Das Verfahren wird wohl Monate dauern.
Der mutmaßliche Kriegsverbrecher hatte am 20. Januar seinen 90. Geburtstag im Ingolstädter Piusviertel gefeiert. Dort lebt er seit 1961 mit seiner Frau, nachdem ihm 1952 die Flucht aus dem holländischen Gefängnis und nach Deutschland gelungen war. Seither betreibt das Nachbarland erfolglos seine Auslieferung. Ein niederländisches Sondergericht hatte ihn am 9. Juni 1947 zum Tode verurteilt, zwei Jahre danach wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Er und sein Bruder Piet wurden für 22 Morde an Widerstandskämpfern verantwortlich gemacht, wobei Klaas Faber nur bei der Erschießung von sechs Gefangenen selbst abgedrückt haben und sonst nur abseits gestanden sein will. Sein Bruder, der dem berüchtigten Sicherheitsdienst der Waffen-SS ebenfalls angehört hatte, nahm dagegen etliche der ihnen zur Last gelegten Morde auf sich und wurde hingerichtet.
Selbst wenn dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird, bleibt offen, ob Klaas Carel Faber jemals zurück ins Gefängnis muss. Dem Vernehmen nach ist er gesundheitlich stark angeschlagen.
Von Horst Richter
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