Ingolstadt
Faber gilt als Deutscher

24.02.2011 | Stand 03.12.2020, 3:07 Uhr

Ingolstadt (DK) Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber, geboren am 20. Januar 1922 im niederländischen Haarlem, ist deutscher Staatsangehöriger. Zu dieser Feststellung kommt jetzt die Stadt Ingolstadt nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft in München. Hintergrund ist ein europäischer Haftbefehl der Niederlande gegen den im Ingolstädter Piusviertel lebenden Mann. Es geht um die seit langem beantragte Auslieferung des Mannes an das Nachbarland.

Faber rangiert auf Platz drei der Simon-Wiesenthal-Liste der meistgesuchten mutmaßlichen NS-Verbrecher. Er soll als Mitglied der Waffen-SS elf Menschen getötet haben und war dafür in seinem Heimatland im Juni 1947 zum Tode verurteilt worden. Später erfolgte die Umwandlung in eine lebenslange Gefängnisstrafe. Er war jedoch aus der Haft geflüchtet und in Deutschland untergetaucht. Seither kämpft die niederländische Justiz um seine Auslieferung. Das wird jedoch verweigert, da der Beschuldigte Deutscher ist – nach einem Führererlass von 1943, wonach alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger sind.

Um über den europäischen Haftbefehl des Nachbarlandes zu befinden, will das Bundesjustizministerium klären lassen, inwieweit der seit 1961 in Ingolstadt lebende Faber möglicherweise doch nicht als Deutscher gilt. Denn laut dem seit 1955 geltenden Staatszugehörigkeitsgesetz reicht der Führererlass allein nicht aus. Es bedarf vielmehr eines weiteren Rechtsaktes, wie es darin heißt, also einer amtlichen Feststellung. Wenn eine solche erfolgt ist, gilt der 89-Jährige als Deutscher und würde wohl nicht ausgeliefert. Wie die Stadt Ingolstadt nun herausfand, kann Klaas Carel Faber genau darauf setzen. Denn die Bezirksregierung Düsseldorf hatte ihm 1954, zwei Jahre nach seiner Flucht aus Holland, einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Liegt ein solcher vor, gilt der Inhaber als Deutscher, hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1962 verfügt. "Wir haben die Angelegenheit umfangreich in allen Facetten untersucht", bestätigte Stadtsprecher Gerd Treffer das Verfahren. Das Ergebnis sei an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet worden. "Sie muss nun darüber befinden." Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Auslieferung Fabers wird im Haus der Bundesjustizministerin fallen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte es in einem Gespräch mit dem DK als "unerträglich" bezeichnet, dass Faber unbehelligt hier lebt.