Ingolstadt
Die Waffe ist fast immer dabei

03.03.2014 | Stand 02.12.2020, 23:00 Uhr

Nicht nur im Dienst dürfen Polizisten Waffen tragen – in der Freizeit gelten dafür aber strenge Regeln - Foto: Thinkstock

Ingolstadt (DK) Der Besitz von Schusswaffen ist streng reglementiert. Zu den wenigen Berufsgruppen, die grundsätzlich berechtigt sind, eine Waffe zu tragen, gehört die Polizei, um für Sicherheit und Ordnung im Land zu sorgen. „Polizeibeamte dürfen auch außerhalb ihres Dienstes eine Pistole, einen Revolver oder Pfefferspray mit sich führen“, erläutert Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium die rechtliche Lage. Das sei in einer Dienstvorschrift geregelt.

Das Führen ist auch zulässig „außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte“, heißt es in der Bekanntmachung des Ministeriums vom 9. September 2008 wörtlich. Das beinhaltet die dienstlich zur Verfügung gestellte Munition. Diese Erlaubnis trägt nicht zuletzt dem Umstand Rechnung, dass die meisten Polizisten den Weg von und zur Arbeitsstätte in Uniform zurücklegen oder mitunter auch mal außerhalb der regulären Dienstzeit direkt von daheim zum Einsatz fahren.

Kein Recht indes ohne Pflichten, daher ist der Umgang klar vorgegeben. So ist das Tragen dienstlicher Faustfeuerwaffen in der Freizeit bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten und Fußballspielen oder bei Fahrten ins Ausland verboten. Dasselbe gilt im Urlaub, bei Krankheit oder sonstiger längerer Abwesenheit vom Dienst- und Wohnort – und im Übrigen auch nach dem Genuss von Alkohol oder der Einnahme von Medikamenten, die das körperliche Leistungsvermögen beeinträchtigen können. „Der Polizist ist außerdem für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe und der Munition verantwortlich und muss dafür sorgen, dass sie ihm nicht abhandenkommen“, sagt Frey.

Möchte ein Beamter zu seiner Dienstwaffe – in Bayern wird in der Regel das Modell Heckler & Koch P7 ausgegeben – eine weitere Waffe anschaffen, muss er das über eine sogenannte waffenrechtliche Ersatzbescheinigung genehmigen lassen. „Wer aus dem Dienst ausscheidet, aus Altergründen oder anderweitig, verliert das Recht, seine Waffe zu tragen“, stellt der Ministeriumssprecher klar. Die Erlaubnis, eine Polizeiwaffe in der Freizeit zu besitzen oder zu tragen, kann zudem bei begründetem Anlass jederzeit widerrufen werden.

„Es kommt in der Praxis eigentlich kaum vor, dass ein Kollege statt der P7 eine andere Waffe trägt“, sagt Peter Heigl, Leiter der Polizeiinspektion Ingolstadt. Die meisten Polizisten würden die offiziell gelieferten Pistolen benutzen. „Eine Ausnahme sind dienstliche Bedürfnisse.“ Dann zum Beispiel, wenn Zivilfahnder nicht auffallen wollen und deshalb kleinere Waffen einstecken – etwa im Sommer, wenn Jacken gewöhnlich im Schrank bleiben.