Ingolstadt
Strafnachlass für Stalker

Zwei Jahre Freiheitsentzug für 37-jährigen Ingolstädter Berufungskammer bleibt 15 Monate unter der Erstinstanz

22.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:36 Uhr

Ingolstadt (DK) Mit zwei Jahren Freiheitsentzug soll ein 37-jähriger Ingolstädter dafür büßen, dass er einer Frau massiv nachgestellt hat. Zu diesem Urteil kam gestern die Berufungsinstanz am Landgericht Ingolstadt. Die Strafkammer sprach den Mann in sieben Fällen wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und zweimal wegen Beleidigung schuldig.

Sie blieb damit 15 Monate unter der Entscheidung der Erstinstanz.

Vorsitzender Richter Konrad Kliegl sprach in der Urteilsbegründung davon, dass sich die Vorwürfe "im Kern, aber nicht in allen Fällen" bestätigt hätten. In der Erstinstanz war das Schöffengericht noch von 14 Fällen ausgegangen. Die Frage der Glaubwürdigkeit des Opfers, das wie der Angeklagte aus Ingolstadt stammt, sei "nicht ganz einfach zu entscheiden" gewesen. Die 39-Jährige habe aber vor Gericht eine "differenzierte Aussage" gemacht, sagte Kliegl.

Die Angaben der Frau ließen sich indes nicht in allen Punkten belegen: So stehe für die Kammer fest, dass der 37-Jährige zu zwei Zeitpunkten, als er seinem Opfer nach dessen Angaben nachgestellt haben soll, gar nicht der Täter gewesen sein kann. Einmal hatte er sich nachweislich in Bremen aufgehalten, ein anderes Mal in der Arbeit befunden. Übrig blieben, weil sich auch einige weitere Vorwürfe nicht beweisen ließen, sieben Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, hinzu kommen zwei Beleidigungen.

Der 37-Jährige hatte die Frau seit 2005 in teils massiver Weise verfolgt. Er saß deshalb mehrfach im Gefängnis, was ihm aber offenbar keine Lehre war. Kurz nach seiner letzten Entlassung im Spätsommer 2015 hatte er wiederum begonnen, die 39-Jährige zu belästigen. Die Ingolstädterin ist, nicht zuletzt auch wegen früherer Traumata aus anderer Ursache, ein mentales Wrack. "Sie hatte immer wieder Gedanken, sich umzubringen, weil sie dann Ruhe und Frieden haben könnte", sagte ihre Psychiaterin. Albträume, schwerste Ess- und Schlafstörungen und die Sorge um ihr Kind hätten zunehmend den Alltag bestimmt.

Die Strafkammer um ihren Vorsitzenden Richter Kliegl hatte das Verfahren überaus gründlich aufgearbeitet und auch Dinge geklärt, die in der Erstinstanz ungeprüft zulasten des Angeklagten gegangen waren. Da seien mitunter Rechte des Angeklagten missachtet worden, hatte Kliegl recht deutlich erklärt.

Das Gefühl, ernst genommen zu werden, schlug sich auch im Verhalten des 37-Jährigen nieder, der in der Berufung merklich gesitteter auftrat. Gleichwohl regte der Vorsitzende an, der Angeklagte möge die Haftzeit nutzen, um über sein Leben und eine Therapie nachzudenken. Der 37-Jährige nahm das Urteil ohne Regung auf. Nach Prozessende legte er umgehend Revision ein. Wird die Entscheidung rechtskräftig, kommt er unter Anrechnung der U-Haft in gut elf Monaten frei.