Ingolstadt
Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz

Gesetzesänderung lässt Betroffenen ein Jahr Zeit Umsetzung läuft aber holprig an

17.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:38 Uhr

Wer unerlaubt Waffen besitzt, kann sie bis Juli 2018 straffrei abgeben. - Foto: Bytmonas/Thinkstock

Ingolstadt (DK) Illegale Waffen bedeuten ein Sicherheitsrisiko. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber kürzlich Besitzern solcher Schießeisen für ein Jahr Straffreiheit in Aussicht gestellt, wenn sie ihre Gewehre, Pistolen und Revolver freiwillig abgeben. In der Umsetzung hakt es aber bezüglich der Modalitäten.

Die bundesweite Waffengesetzänderung war zum 6. Juli in Kraft getreten. Es ist nach 2003 und 2009 das dritte Mal, dass Besitzern illegaler Waffen Straffreiheit in Aussicht gestellt wird. Aktionen mit beachtlichen Erfolgen: Allein vor acht Jahren hatten deutsche Behörden rund 200 000 unerlaubte Waffen eingezogen. Trotzdem dürften viele weitere im Umlauf sein. "Es passiert bei Nachlassauflösungen immer wieder, dass illegale Gewehre und Pistolen auftauchen, auch bei Jägern und Schützen", bestätigt Richard Binder, Jagdausbilder bei der Jägervereinigung Pfaffenhofen. "Wer zu Unrecht Waffen besitzt, sollte diese Chance jetzt nutzen."

Zeit bleibt genug, die Amnestie gilt bis Juli 2018. Allerdings wissen die Betroffenen in der Ingolstädter Region oft gar nichts von dieser Möglichkeit, weil die Behörden sich mit der Bekanntgabe zurückhalten. Das hat weniger mit amtlichen Versäumnissen zu tun als vielmehr mit fehlenden "Vollzugshinweisen" aus dem Innenministerium. "Die Modalitäten liegen uns nicht vor. Da sind viele Fragen offen", sagt Katharina Huber vom Landratsamt in Neuburg. "Bei der letzten Aktion sind hier rund 400 Waffen abgegeben worden. Da wüssten wir im Vorfeld gerne, wie wir uns verhalten sollen, bevor wir etwas publik machen." Im Ministerium war dazu auf Anfrage unserer Zeitung gestern keine Auskunft zu erhalten.

Auf Anweisungen von oben "warten wir noch", bestätigt auch Michael Günthner. Er ist im Eichstätter Landratsamt fürs Waffenrecht zuständig. "Allerdings sind wir bereits mit einer Mitteilung an die Öffentlichkeit gegangen, es haben sich neun Leute gemeldet." Sechs hätten erlaubnisfreie Waffen - Schreckschussrevolver oder Luftgewehre - angebracht, die anderen erlaubnispflichtige Waffen, zwei Pistolen und ein Gewehr, die nun eingezogen seien. "Wir wollen den Aufruf im nächsten Frühjahr wiederholen."

"Fehlanzeige", meldet derweil Karl Huber vom Pfaffenhofener Landratsamt im Hinblick auf die Amnestie. "Da haben wir bisher noch keine Waffe bekommen." Die Stadt Ingolstadt hatte dagegen schon einige Fälle. "Es sind fünf Waffen abgegeben worden, darunter drei Kleinkaliber", sagt Sprecherin Ingrid Schmutzler. Die Polizeiinspektion (PI) Ingolstadt war ebenfalls tätig: "Wir haben eine Sache, bei der es um einen Nachlass geht. Einer der Erben besitzt aber einen Waffenschein und möchte die Pistole übernehmen, sobald das Rechtliche geklärt ist", berichtet Vize-Chef Matthias Schäfer. Seine Kollegen Heinz Rindlbacher (PI-Leiter in Eichstätt), Norbert Bachmaier (Neuburg) und Helmut Fink (Pfaffenhofen) hatten bis gestern keinerlei Anfragen.

"Wenigstens reicht es jetzt nicht mehr, wenn man seine Waffen in einem besseren Möbeltresor aus dem Baumarkt aufbewahrt", weist Fink auf eine weitere Änderung des Waffengesetzes hin. Damit weniger erlaubnispflichtige Waffen und Munition abhandenkommen, müssen sie künftig in tresorgleichen Schränken der Klasse 0 eingesperrt sein, die oft 200 Kilogramm oder mehr wiegen. Einbrecher werden sich da mit dem Abtransport oder Knacken um einiges schwerer tun - gerade im Vergleich zu den bisher erlaubten Schränken der Kategorie A (einwandig, nur für Gewehre) oder B (mehrwandig, mit entsprechendem Innenfach auch für Kurzwaffen erlaubt).

Allerdings gilt wie so oft die Bestandswahrung: Wer bereits vor dem 6. Juli legal Waffen besaß, kann weiter seine bisher genehmigten Schränke nutzen.