Gutachterin: Angeklagte Hebamme kann sich Vorwürfe nicht erklären

12.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:13 Uhr

München (dpa) Wegen sieben Mordversuchen an Schwangeren steht eine Hebamme vor Gericht - erklären kann sich die 34-Jährige die Vorwürfe nach Angaben einer Gutachterin nicht. Die Angeklagte habe sich selbst als positiv ausgerichtet, zuverlässig und wissbegierig beschrieben, sagte die Psychiaterin am Freitag vor dem Landgericht in München. Sie sei eine „Kämpfernatur“, habe sie den Gutachtern auf die Frage erwidert, warum sie sich in depressiven Phasen nicht um eine Therapie bemühte.

Die Beschuldigte soll den Frauen im Münchner Klinikum Großhadern und im Krankenhaus im hessischen Bad Soden am Taunus vor Kaiserschnitten blutverdünnende Mittel gegeben haben. Ohne Notoperationen wären die Schwangeren laut Staatsanwaltschaft gestorben.

Die Angeklagte, Tochter einer Arzthelferin und eines Lehrers, ist nach Aussagen der Gutachter als Frühchen mit leichter Behinderung zur Welt gekommen. Hebamme sei ihr Wunschberuf gewesen, versicherte die 34-Jährige bei der psychiatrischen Untersuchung. Ihre Arbeit habe stets im Fokus gestanden. Ihre einzige Beziehung zu einem Mann im Alter von 20 oder 21 Jahren hielt nur wenige Monate. Sie wünscht sich selbst ein bis zwei Kinder, hat sie den Gutachtern anvertraut.

Vor Gericht hat sich die Angeklagte bislang nicht selbst geäußert. Der Prozess wird am 24. Februar fortgesetzt.